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post 21 Jun 2010, 09:14
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Emovision
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seit: 30.10.2005

Bevor ich Internetforen wälze, die mich im Unklaren lassen, frage ich lieber hier, womöglich hat jemand Erfahrungen auf dem Gebiet.

Bis vor kurzem wollte ich nicht selbstständig arbeiten, da man die SAB Förderung für Existenzgründer nur bekommt, wenn man vorher nie selbstständig war oder nur gerungfügig und in beruflich anderem Feld als die Existenzgründung. Nun fällt die SAB Förderung ja aus und es dürfte dem nichst emrh im Weg stehen, selbstständig zu sein.

Nun soll ich einen kleinen Job machen. Eine Layout Arbeit. Und ich soll einen Kostenvoranschlag schreiben und vermutlich danach auch eine Rechnung. Nun meine Frage: Ist das richtig, dass man sich im Finanzamt per Telefon kurz und geringfügig selbstständig melden muss und danach wieder abmelden? Muss man da etwas beachten mit dem Datum auf dem Vertrag, falls man z.B. keinen auf dem Amt erwischt? Stimmt es, dass die danach jedes Jahr ankommen und einen zur Steuererklärung veranlagen, nö, oder? (Ich glaub das war ein anderer Fall in meinem Bekanntenkreis). Ich überlege einfach, ob ich etwas nicht bedacht habe und will auch keine nervigen Konsequenzen davon tragen.

Danke im Voraus
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Antworten(1 - 14)
post 21 Jun 2010, 09:25
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nütziger als nützig
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seit: 07.03.2009

Gute Frage!
Kommt denke ich drauf an ob es ne Art Freistellungsbetrag gibt, unter welchem man sowas nicht machen muss. Seitdem ich vor zig Jahren mal geerbt habe, muss ich auch jedes Jahr eine abgeben.

Dieser Beitrag wurde von lovehina: 21 Jun 2010, 09:25 bearbeitet


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"ich begebe mich auf eine unklare reise in ein geheimnisvolles land. ich werde antworten finden auf fragen, die ich nicht erkenne. die sonne geht auf.

ich renne im dunkeln. auf weichen sohlen bewege ich mich durch die stadt, den kragen hochgestellt. die zerschrammten knie streichelt der wind. nachts gehe ich ans meer und höre ihm zu.

ich sehe mit meine händen, ich träume im licht, ich schreibe briefe von der erde."

-M.H.-
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post 21 Jun 2010, 11:01
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Straight Esh
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seit: 01.10.2003

Wenn es eine einmalige Auftragsarbeit ist, dann muss man dafür keinen Gewerbeschein anmelden. Und auch nicht beim Finanzamt melden. Auf die Steuererklärung sollte man es aber schon schreiben, wenn man eine Rechnung gestellt hat wink.gif Solange du damit aber nicht die Freibetragsgrenze von ca. 7600 im Jahr überschreitest, bleibt es auch relativ egal. Klar sie kommen jedes Jahr wieder an, aber so eine Steuererklärung ist bei den Einkünften eines Studenten nun wirklich nicht das Ding. Und wenn du dann keine mehr machst, ist auch nicht so schlimm, dann wirst du nach Mahnung einfach wie im letzten Jahr veranlagt. Oder du schreibst im folgenden Jahr eine große 0 drauf, dann kommen sie auch nicht wieder. Aber da du irgendwann auch mal anfangen wirst mit arbeiten gilt: viele Leute verschenken viel Geld an den Staat, weil sie sich nicht zutrauen ihre zwei Zahlen auf die Steuererklärung zu schreiben.


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bonum agere et bonum edere,
sol delectans et matrona delectans

(Verlängere dein Leben indem du hier und hier und hier und hier klickst!)
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post 21 Jun 2010, 11:01
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Emovision
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seit: 30.10.2005

Muss ich bei geringfügiger Tätigkeit MwSt ausweisen? Wenn ich mich als Kleinunternehmer sehe und keine MwSt ausweise, bin ich dann 5 jahre daran gebunden? Was heißt das für mich?
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post 21 Jun 2010, 11:07
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Straight Esh
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seit: 01.10.2003

Nein, du musst keine MwSt. ausweisen. Wenn du sie ausweist, musst du sie dann später an den Staat überweisen. Solange du auch keine großen Anschaffungen hast, bei denen du die MwSt. durchreichen kannst, fährst du auch besser damit keine MwSt. auszuweisen. Man ist meines Wissens nach auch nicht 5 Jahre daran gebunden. Eher ist es so, dass du ab einer gewissen Umsatzgrenze MwSt. ausweisen musst. Außerdem musst du dann eine Umsatzsteuervorerklärung alle viertel Jahr abgeben, bzw. beim Finanzamt beantragen, dass das du es nur jedes Jahr machen musst.
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post 21 Jun 2010, 12:49
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Emovision
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seit: 30.10.2005

Hab beim Finanzamt angerufen. Jede kleinste Selbstständigkeit, die schon da ist, wenn man alleien ne Rechnugn stellt, muss gemeldet werden. Man füllt ein Formular aus und danach meldet man die Selbstständigkeit wieder ab. In meinem Fall weise ich keine Mehrwertsteuer aus, weil ich eben drunter liege unter dem Betrag, und wenn ich mich abmelde krieg ich auch nicht jedes Jahr ne nervige Aufforderung. Ich kreuze Kleinunternehmer an und wäre 5 Jahre dran gebunden, außer eben und das ist der Fall, ich melde die Selbstständigkeit wieder ab. Unglaublich, was man alles wissen muss, wenn man 3 Euro dazuverdienen möchte.

Danke Chris smile.gif
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post 21 Jun 2010, 16:13
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Emovision
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seit: 30.10.2005

Hat jemand das Formular zur Abmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit (nicht Gewerbe)? Ich find es nirgends.

Dieser Beitrag wurde von Innervision: 21 Jun 2010, 16:18 bearbeitet
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post 21 Jun 2010, 16:24
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P R N D
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seit: 17.03.2006

Die Angaben sind etwa aus 2007/08 (hatte ich mir damals wo rausgefischt) - weiß nicht, genau, ob das alles noch so stimmt, aber wir haben uns damals danach gerichtet:

Zitat

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Thema MwSt:

Ein "Kleinunternhemer" darf auf keiner Weise die MwSt. auf einer Rechnung ausweisen!! (Hierzu hab ich viele Diskusionen & Fragen im Internet gefunden)
Das Fazit der Betrachtung aller möglichen Fragen und Diskusionen ist, das die MwSt auf keiner Weise ausgeführt werden darf.

Als Ausweisen gilt auch der Hinweis oder die Erwähnung "inkl. 19% MwSt", oder "Betrag enthält 19% MwSt"! - sobald Sie diese Angaben angeben, gelten Sie nicht
mehr als "Kleinunternehmer nach §19 (1) UStG" und müssen die Vorsteuern an das Finanzamt abführen!!

Was Sie allerdings erwähnen müssen ist ein Satz der darauf hinweißt, dass Sie keine Vorsteuer abführen, sprich das Ihre Rechgnung nach "§19 (1)" Umsatzsteuerfrei ist!

-Also keine MwSt angeben, sondern angeben das der Betrag Umsatzsteuerfrei ist. (Das ist Ihre Pflicht zum Theme MwSt)-

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Rechnungen unter 150€ (§33 UStDV):

Rechnungen unter 150€ Bruttobetrag (Gesamtbetrag inkl. aller Kosten) müssen laut "§33 UStDV" folgende Angaben enthalten:

- den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers (Verkäufer, Auftragnehmer)

- das Ausstellungsdatum (Datum der an dem die rechnung erstellt wurde)

- die Menge und die Art der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung

- das Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung in einer Summe (inkl. MwSt., Versandkosten, etc), sprich entgültiger Gesamtbetrag

- Hinweis auf die jeweiligen Steuerbefreiungen
(Sprich eien Satz der sagt, das die Rechnung KEINE Umsatzsteuer enthält! z.B. "Rechnung enthält laut §19(1) UStG keine Umsatzsteuer", "Umsatzsteuerfrei gemäß §19(1)")

Bei Bruttobeträgen unter 150€ muss nach dem Gesetz also keine Rechnungsnummer, keine Steuernummer, kein Lieferdatum, und kein Empfänger angegeben werden.

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Rechnungen über 150€:

Rechnungen über 150€ Bruttobetrag (Gesamtbetrag inkl. aller Kosten) müssen laut "§14 UStG" folgende Angaben enthalten:

- Name und Anschrift des leistenden Unternehmens (Verkäufer, Auftragnehmer)

- Name und Anschrift des Leistungsempfängers (Kunde, Auftraggeber)

- Termin der Lieferung oder Leistung

- Menge und Bezeichnung der gelieferten Produkte bzw. Art und Umfang der Dienstleistung

- das Ausstellungsdatum (= Rechnungsdatum)

- eine fortlaufende, einmalig vergebene Rechnungsnummer (z.B. 2008-03-001 = Jahr-Monat-RechnungNr.X <- ist nur ein Vorschlag! Kann auch einfach "001,002,003,004,005,usw.")

- Ihre Steuernummer (da Sie keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer haben, weil "Kleinunternehmer", bleibt Ihnen keine andere Wahl)

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Was das Formular angeht, so sollte die Tante beim Finanzamt das rausrücken können - die sollen sich mal ne so anstellen yeahrite.gif
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post 21 Jun 2010, 16:27
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Emovision
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seit: 30.10.2005

Komisch. Auch wenn ich keinen Gewerbeschein haben werde, muss ich meien freiberufliche Tätigkeit vermutlich mit dem Gewerbeabmeldungsformular durchführen. Das soll zwischen 10 und 50 Euro kosten. Ich dreh bald durch.
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post 21 Jun 2010, 16:31
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4. Schein
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Punkte: 382
seit: 12.05.2007

(ich hab jetzt mal nicht alle texte hier gelesen)

wie wärs mit Lohnsteuerkarte? Soweit ich weiß geht eine Gewerbeabmeldung nur, wenn man auch ein gewerbe ( Sprich einen Gewerbeschein) angemeldet hat. Es gibt schließlich nur zwei Sorten. entweder Kleinunternehmer ( Gewerbeschein /Lohnsteuerkarte) oder Freiberufler (wo steuern zu zahlen sind).

Um mal von bekannten auszugehen: die haben alle keinen gewerbeschein und gehen Kellnern. schreiben ne Rechnung und gut ist.


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~*the sweet is sadness in your eyes*~
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post 21 Jun 2010, 18:38
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Straight Esh
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seit: 01.10.2003

Hast du das Finanzamt mal nach "einmaliger selbstständiger Nebentätigkeit" oder ähnlichem gefragt?
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post 21 Jun 2010, 20:09

1. Schein
*

Punkte: 30
seit: 15.06.2009

Wenn es nur EIN!!! (einmaliger) KLEINER!!! auftrag ist... dann ist jegliche art von offizieller angabe/anmeldung beim gewerbe/finanzamt sinnlos weil zu aufwendig als auch zu teuer...

frag doch mal in deinem bekanntenkreis nach... heut zu tage ist doch selbst hunz und kuntz selbstständig... die halbe neustadt besteht aus selbstständigen...
irgendwer wird schon eine rechnung für dich schreiben...
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post 21 Jun 2010, 20:24
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4. Schein
****

Punkte: 382
seit: 12.05.2007

sollte dann aber kein freiberufler sein.wink.gif der macht sonst miese.wink.gif
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post 22 Jun 2010, 01:11
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Straight Esh
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Zitat(Maracus @ 21 Jun 2010, 20:09)
Wenn es nur EIN!!! (einmaliger) KLEINER!!! auftrag ist...
*

Also das Finanzamt sah bei mir bei 1000 Euro Entlohnung kein Problem ...
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post 22 Jun 2010, 13:20
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Emovision
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Punkte: 3297
seit: 30.10.2005

Also ich hab nochmal angerufen. Für die Abmeldung gibt es kein Formular, das erfolgt mit einem kurzen Brief und ist auch kostenlos.
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