|
Vertrag/Selbstständigkeit Fragen über Fragen
|
|
 21 Jun 2010, 09:14
|

Emovision         
Punkte: 3297
seit: 30.10.2005
|
Bevor ich Internetforen wälze, die mich im Unklaren lassen, frage ich lieber hier, womöglich hat jemand Erfahrungen auf dem Gebiet.
Bis vor kurzem wollte ich nicht selbstständig arbeiten, da man die SAB Förderung für Existenzgründer nur bekommt, wenn man vorher nie selbstständig war oder nur gerungfügig und in beruflich anderem Feld als die Existenzgründung. Nun fällt die SAB Förderung ja aus und es dürfte dem nichst emrh im Weg stehen, selbstständig zu sein.
Nun soll ich einen kleinen Job machen. Eine Layout Arbeit. Und ich soll einen Kostenvoranschlag schreiben und vermutlich danach auch eine Rechnung. Nun meine Frage: Ist das richtig, dass man sich im Finanzamt per Telefon kurz und geringfügig selbstständig melden muss und danach wieder abmelden? Muss man da etwas beachten mit dem Datum auf dem Vertrag, falls man z.B. keinen auf dem Amt erwischt? Stimmt es, dass die danach jedes Jahr ankommen und einen zur Steuererklärung veranlagen, nö, oder? (Ich glaub das war ein anderer Fall in meinem Bekanntenkreis). Ich überlege einfach, ob ich etwas nicht bedacht habe und will auch keine nervigen Konsequenzen davon tragen.
Danke im Voraus
|
|
|
Antworten(1 - 14)
|
|
 21 Jun 2010, 11:01
|

Straight Esh         
Punkte: 14030
seit: 01.10.2003
|
Wenn es eine einmalige Auftragsarbeit ist, dann muss man dafür keinen Gewerbeschein anmelden. Und auch nicht beim Finanzamt melden. Auf die Steuererklärung sollte man es aber schon schreiben, wenn man eine Rechnung gestellt hat  Solange du damit aber nicht die Freibetragsgrenze von ca. 7600 im Jahr überschreitest, bleibt es auch relativ egal. Klar sie kommen jedes Jahr wieder an, aber so eine Steuererklärung ist bei den Einkünften eines Studenten nun wirklich nicht das Ding. Und wenn du dann keine mehr machst, ist auch nicht so schlimm, dann wirst du nach Mahnung einfach wie im letzten Jahr veranlagt. Oder du schreibst im folgenden Jahr eine große 0 drauf, dann kommen sie auch nicht wieder. Aber da du irgendwann auch mal anfangen wirst mit arbeiten gilt: viele Leute verschenken viel Geld an den Staat, weil sie sich nicht zutrauen ihre zwei Zahlen auf die Steuererklärung zu schreiben.
--------------------
bonum agere et bonum edere, sol delectans et matrona delectans (Verlängere dein Leben indem du hier und hier und hier und hier klickst!)
|
|
|
|
|
 21 Jun 2010, 12:49
|

Emovision         
Punkte: 3297
seit: 30.10.2005
|
Hab beim Finanzamt angerufen. Jede kleinste Selbstständigkeit, die schon da ist, wenn man alleien ne Rechnugn stellt, muss gemeldet werden. Man füllt ein Formular aus und danach meldet man die Selbstständigkeit wieder ab. In meinem Fall weise ich keine Mehrwertsteuer aus, weil ich eben drunter liege unter dem Betrag, und wenn ich mich abmelde krieg ich auch nicht jedes Jahr ne nervige Aufforderung. Ich kreuze Kleinunternehmer an und wäre 5 Jahre dran gebunden, außer eben und das ist der Fall, ich melde die Selbstständigkeit wieder ab. Unglaublich, was man alles wissen muss, wenn man 3 Euro dazuverdienen möchte. Danke Chris
|
|
|
|
|
 21 Jun 2010, 16:24
|

P R N D       
Punkte: 1104
seit: 17.03.2006
|
Die Angaben sind etwa aus 2007/08 (hatte ich mir damals wo rausgefischt) - weiß nicht, genau, ob das alles noch so stimmt, aber wir haben uns damals danach gerichtet: Zitat -------------------------- Thema MwSt:
Ein "Kleinunternhemer" darf auf keiner Weise die MwSt. auf einer Rechnung ausweisen!! (Hierzu hab ich viele Diskusionen & Fragen im Internet gefunden) Das Fazit der Betrachtung aller möglichen Fragen und Diskusionen ist, das die MwSt auf keiner Weise ausgeführt werden darf.
Als Ausweisen gilt auch der Hinweis oder die Erwähnung "inkl. 19% MwSt", oder "Betrag enthält 19% MwSt"! - sobald Sie diese Angaben angeben, gelten Sie nicht mehr als "Kleinunternehmer nach §19 (1) UStG" und müssen die Vorsteuern an das Finanzamt abführen!!
Was Sie allerdings erwähnen müssen ist ein Satz der darauf hinweißt, dass Sie keine Vorsteuer abführen, sprich das Ihre Rechgnung nach "§19 (1)" Umsatzsteuerfrei ist!
-Also keine MwSt angeben, sondern angeben das der Betrag Umsatzsteuerfrei ist. (Das ist Ihre Pflicht zum Theme MwSt)-
--------------------------
--------------------------
Rechnungen unter 150€ (§33 UStDV):
Rechnungen unter 150€ Bruttobetrag (Gesamtbetrag inkl. aller Kosten) müssen laut "§33 UStDV" folgende Angaben enthalten:
- den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers (Verkäufer, Auftragnehmer)
- das Ausstellungsdatum (Datum der an dem die rechnung erstellt wurde)
- die Menge und die Art der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung
- das Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung in einer Summe (inkl. MwSt., Versandkosten, etc), sprich entgültiger Gesamtbetrag
- Hinweis auf die jeweiligen Steuerbefreiungen (Sprich eien Satz der sagt, das die Rechnung KEINE Umsatzsteuer enthält! z.B. "Rechnung enthält laut §19(1) UStG keine Umsatzsteuer", "Umsatzsteuerfrei gemäß §19(1)")
Bei Bruttobeträgen unter 150€ muss nach dem Gesetz also keine Rechnungsnummer, keine Steuernummer, kein Lieferdatum, und kein Empfänger angegeben werden.
--------------------------
--------------------------
Rechnungen über 150€:
Rechnungen über 150€ Bruttobetrag (Gesamtbetrag inkl. aller Kosten) müssen laut "§14 UStG" folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des leistenden Unternehmens (Verkäufer, Auftragnehmer)
- Name und Anschrift des Leistungsempfängers (Kunde, Auftraggeber)
- Termin der Lieferung oder Leistung
- Menge und Bezeichnung der gelieferten Produkte bzw. Art und Umfang der Dienstleistung
- das Ausstellungsdatum (= Rechnungsdatum)
- eine fortlaufende, einmalig vergebene Rechnungsnummer (z.B. 2008-03-001 = Jahr-Monat-RechnungNr.X <- ist nur ein Vorschlag! Kann auch einfach "001,002,003,004,005,usw.")
- Ihre Steuernummer (da Sie keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer haben, weil "Kleinunternehmer", bleibt Ihnen keine andere Wahl)
--------------------------
Was das Formular angeht, so sollte die Tante beim Finanzamt das rausrücken können - die sollen sich mal ne so anstellen
|
|
|
|
|
 21 Jun 2010, 16:31
|

4. Schein    
Punkte: 382
seit: 12.05.2007
|
(ich hab jetzt mal nicht alle texte hier gelesen)
wie wärs mit Lohnsteuerkarte? Soweit ich weiß geht eine Gewerbeabmeldung nur, wenn man auch ein gewerbe ( Sprich einen Gewerbeschein) angemeldet hat. Es gibt schließlich nur zwei Sorten. entweder Kleinunternehmer ( Gewerbeschein /Lohnsteuerkarte) oder Freiberufler (wo steuern zu zahlen sind).
Um mal von bekannten auszugehen: die haben alle keinen gewerbeschein und gehen Kellnern. schreiben ne Rechnung und gut ist.
--------------------
~*the sweet is sadness in your eyes*~
|
|
|
|
|
 21 Jun 2010, 20:09
|
1. Schein 
Punkte: 30
seit: 15.06.2009
|
Wenn es nur EIN!!! (einmaliger) KLEINER!!! auftrag ist... dann ist jegliche art von offizieller angabe/anmeldung beim gewerbe/finanzamt sinnlos weil zu aufwendig als auch zu teuer...
frag doch mal in deinem bekanntenkreis nach... heut zu tage ist doch selbst hunz und kuntz selbstständig... die halbe neustadt besteht aus selbstständigen... irgendwer wird schon eine rechnung für dich schreiben...
|
|
|
1 Nutzer liest/lesen dieses Thema (1 Gäste)
0 Mitglieder:
|