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post 21 Jun 2010, 09:14
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Emovision
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Punkte: 3297
seit: 30.10.2005

Bevor ich Internetforen wälze, die mich im Unklaren lassen, frage ich lieber hier, womöglich hat jemand Erfahrungen auf dem Gebiet.

Bis vor kurzem wollte ich nicht selbstständig arbeiten, da man die SAB Förderung für Existenzgründer nur bekommt, wenn man vorher nie selbstständig war oder nur gerungfügig und in beruflich anderem Feld als die Existenzgründung. Nun fällt die SAB Förderung ja aus und es dürfte dem nichst emrh im Weg stehen, selbstständig zu sein.

Nun soll ich einen kleinen Job machen. Eine Layout Arbeit. Und ich soll einen Kostenvoranschlag schreiben und vermutlich danach auch eine Rechnung. Nun meine Frage: Ist das richtig, dass man sich im Finanzamt per Telefon kurz und geringfügig selbstständig melden muss und danach wieder abmelden? Muss man da etwas beachten mit dem Datum auf dem Vertrag, falls man z.B. keinen auf dem Amt erwischt? Stimmt es, dass die danach jedes Jahr ankommen und einen zur Steuererklärung veranlagen, nö, oder? (Ich glaub das war ein anderer Fall in meinem Bekanntenkreis). Ich überlege einfach, ob ich etwas nicht bedacht habe und will auch keine nervigen Konsequenzen davon tragen.

Danke im Voraus
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post 21 Jun 2010, 11:07
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Straight Esh
*********

Punkte: 14030
seit: 01.10.2003

Nein, du musst keine MwSt. ausweisen. Wenn du sie ausweist, musst du sie dann später an den Staat überweisen. Solange du auch keine großen Anschaffungen hast, bei denen du die MwSt. durchreichen kannst, fährst du auch besser damit keine MwSt. auszuweisen. Man ist meines Wissens nach auch nicht 5 Jahre daran gebunden. Eher ist es so, dass du ab einer gewissen Umsatzgrenze MwSt. ausweisen musst. Außerdem musst du dann eine Umsatzsteuervorerklärung alle viertel Jahr abgeben, bzw. beim Finanzamt beantragen, dass das du es nur jedes Jahr machen musst.


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