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post 21 Jun 2010, 09:14
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Emovision
*********

Punkte: 3297
seit: 30.10.2005

Bevor ich Internetforen wälze, die mich im Unklaren lassen, frage ich lieber hier, womöglich hat jemand Erfahrungen auf dem Gebiet.

Bis vor kurzem wollte ich nicht selbstständig arbeiten, da man die SAB Förderung für Existenzgründer nur bekommt, wenn man vorher nie selbstständig war oder nur gerungfügig und in beruflich anderem Feld als die Existenzgründung. Nun fällt die SAB Förderung ja aus und es dürfte dem nichst emrh im Weg stehen, selbstständig zu sein.

Nun soll ich einen kleinen Job machen. Eine Layout Arbeit. Und ich soll einen Kostenvoranschlag schreiben und vermutlich danach auch eine Rechnung. Nun meine Frage: Ist das richtig, dass man sich im Finanzamt per Telefon kurz und geringfügig selbstständig melden muss und danach wieder abmelden? Muss man da etwas beachten mit dem Datum auf dem Vertrag, falls man z.B. keinen auf dem Amt erwischt? Stimmt es, dass die danach jedes Jahr ankommen und einen zur Steuererklärung veranlagen, nö, oder? (Ich glaub das war ein anderer Fall in meinem Bekanntenkreis). Ich überlege einfach, ob ich etwas nicht bedacht habe und will auch keine nervigen Konsequenzen davon tragen.

Danke im Voraus
ProfilPM
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post 21 Jun 2010, 16:24
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P R N D
*******

Punkte: 1104
seit: 17.03.2006

Die Angaben sind etwa aus 2007/08 (hatte ich mir damals wo rausgefischt) - weiß nicht, genau, ob das alles noch so stimmt, aber wir haben uns damals danach gerichtet:

Zitat

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Thema MwSt:

Ein "Kleinunternhemer" darf auf keiner Weise die MwSt. auf einer Rechnung ausweisen!! (Hierzu hab ich viele Diskusionen & Fragen im Internet gefunden)
Das Fazit der Betrachtung aller möglichen Fragen und Diskusionen ist, das die MwSt auf keiner Weise ausgeführt werden darf.

Als Ausweisen gilt auch der Hinweis oder die Erwähnung "inkl. 19% MwSt", oder "Betrag enthält 19% MwSt"! - sobald Sie diese Angaben angeben, gelten Sie nicht
mehr als "Kleinunternehmer nach §19 (1) UStG" und müssen die Vorsteuern an das Finanzamt abführen!!

Was Sie allerdings erwähnen müssen ist ein Satz der darauf hinweißt, dass Sie keine Vorsteuer abführen, sprich das Ihre Rechgnung nach "§19 (1)" Umsatzsteuerfrei ist!

-Also keine MwSt angeben, sondern angeben das der Betrag Umsatzsteuerfrei ist. (Das ist Ihre Pflicht zum Theme MwSt)-

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Rechnungen unter 150€ (§33 UStDV):

Rechnungen unter 150€ Bruttobetrag (Gesamtbetrag inkl. aller Kosten) müssen laut "§33 UStDV" folgende Angaben enthalten:

- den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers (Verkäufer, Auftragnehmer)

- das Ausstellungsdatum (Datum der an dem die rechnung erstellt wurde)

- die Menge und die Art der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung

- das Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung in einer Summe (inkl. MwSt., Versandkosten, etc), sprich entgültiger Gesamtbetrag

- Hinweis auf die jeweiligen Steuerbefreiungen
(Sprich eien Satz der sagt, das die Rechnung KEINE Umsatzsteuer enthält! z.B. "Rechnung enthält laut §19(1) UStG keine Umsatzsteuer", "Umsatzsteuerfrei gemäß §19(1)")

Bei Bruttobeträgen unter 150€ muss nach dem Gesetz also keine Rechnungsnummer, keine Steuernummer, kein Lieferdatum, und kein Empfänger angegeben werden.

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Rechnungen über 150€:

Rechnungen über 150€ Bruttobetrag (Gesamtbetrag inkl. aller Kosten) müssen laut "§14 UStG" folgende Angaben enthalten:

- Name und Anschrift des leistenden Unternehmens (Verkäufer, Auftragnehmer)

- Name und Anschrift des Leistungsempfängers (Kunde, Auftraggeber)

- Termin der Lieferung oder Leistung

- Menge und Bezeichnung der gelieferten Produkte bzw. Art und Umfang der Dienstleistung

- das Ausstellungsdatum (= Rechnungsdatum)

- eine fortlaufende, einmalig vergebene Rechnungsnummer (z.B. 2008-03-001 = Jahr-Monat-RechnungNr.X <- ist nur ein Vorschlag! Kann auch einfach "001,002,003,004,005,usw.")

- Ihre Steuernummer (da Sie keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer haben, weil "Kleinunternehmer", bleibt Ihnen keine andere Wahl)

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Was das Formular angeht, so sollte die Tante beim Finanzamt das rausrücken können - die sollen sich mal ne so anstellen yeahrite.gif
ProfilPM
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