Wenn es eine einmalige Auftragsarbeit ist, dann muss man dafür keinen Gewerbeschein anmelden. Und auch nicht beim Finanzamt melden. Auf die Steuererklärung sollte man es aber schon schreiben, wenn man eine Rechnung gestellt hat

Solange du damit aber nicht die Freibetragsgrenze von ca. 7600 im Jahr überschreitest, bleibt es auch relativ egal. Klar sie kommen jedes Jahr wieder an, aber so eine Steuererklärung ist bei den Einkünften eines Studenten nun wirklich nicht das Ding. Und wenn du dann keine mehr machst, ist auch nicht so schlimm, dann wirst du nach Mahnung einfach wie im letzten Jahr veranlagt. Oder du schreibst im folgenden Jahr eine große 0 drauf, dann kommen sie auch nicht wieder. Aber da du irgendwann auch mal anfangen wirst mit arbeiten gilt: viele Leute verschenken viel Geld an den Staat, weil sie sich nicht zutrauen ihre zwei Zahlen auf die Steuererklärung zu schreiben.