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post 21 Jun 2010, 09:14
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Emovision
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seit: 30.10.2005

Bevor ich Internetforen wälze, die mich im Unklaren lassen, frage ich lieber hier, womöglich hat jemand Erfahrungen auf dem Gebiet.

Bis vor kurzem wollte ich nicht selbstständig arbeiten, da man die SAB Förderung für Existenzgründer nur bekommt, wenn man vorher nie selbstständig war oder nur gerungfügig und in beruflich anderem Feld als die Existenzgründung. Nun fällt die SAB Förderung ja aus und es dürfte dem nichst emrh im Weg stehen, selbstständig zu sein.

Nun soll ich einen kleinen Job machen. Eine Layout Arbeit. Und ich soll einen Kostenvoranschlag schreiben und vermutlich danach auch eine Rechnung. Nun meine Frage: Ist das richtig, dass man sich im Finanzamt per Telefon kurz und geringfügig selbstständig melden muss und danach wieder abmelden? Muss man da etwas beachten mit dem Datum auf dem Vertrag, falls man z.B. keinen auf dem Amt erwischt? Stimmt es, dass die danach jedes Jahr ankommen und einen zur Steuererklärung veranlagen, nö, oder? (Ich glaub das war ein anderer Fall in meinem Bekanntenkreis). Ich überlege einfach, ob ich etwas nicht bedacht habe und will auch keine nervigen Konsequenzen davon tragen.

Danke im Voraus
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post 21 Jun 2010, 12:49
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Emovision
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Punkte: 3297
seit: 30.10.2005

Hab beim Finanzamt angerufen. Jede kleinste Selbstständigkeit, die schon da ist, wenn man alleien ne Rechnugn stellt, muss gemeldet werden. Man füllt ein Formular aus und danach meldet man die Selbstständigkeit wieder ab. In meinem Fall weise ich keine Mehrwertsteuer aus, weil ich eben drunter liege unter dem Betrag, und wenn ich mich abmelde krieg ich auch nicht jedes Jahr ne nervige Aufforderung. Ich kreuze Kleinunternehmer an und wäre 5 Jahre dran gebunden, außer eben und das ist der Fall, ich melde die Selbstständigkeit wieder ab. Unglaublich, was man alles wissen muss, wenn man 3 Euro dazuverdienen möchte.

Danke Chris smile.gif
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