Hallo Innervision, mit den Tipps von Chris bist Du auf der richtigen Seite.
Eine gesonderte Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit ans Finanzamt erfolgt i.d.R. nur, damit die wissen, dass Sie eine entsprechende Steuererklärung von Dir zu erwarten haben. Außerdem wird Deine Steuernummer umgestellt auf Selbständig+Angestellt. Mehr passiert da gar nicht, Abmeldung per formlosen Brief ist auch korrekt.
Und es ist richtig: bei jährlich ein- bis zweimaligen Tätigkeiten bzw. ein- bis zweimal jährlichen Rechnungen musst Du nicht mal gesondert anmelden. Die Rechnungsbeträge können in der Summe übrigens auch höher sein. Rechnungen bis 4000,- € aus ein- bis zweimaliger Tätigkeit habe ich schon durchgekriegt.
Du kannst den ganzen Anmeldequatsch auch erstmal lassen und sehen wie die Nummer läuft, kein Finanzamt reißt Dir den Kopf ab, wenn in Deiner Einkommenssteuerklärung nachträglich Einkünfte angegeben werden, nur machen musst Du's.
Wenn Deine Tätigkeit unter die Freiberuflichen fällt Kontakte mit dem Gewerbeamt vermeiden, eine Anmeldung dort bringt nur bürokratischen Stress.
Die Kleinunternehmerregelung - keine Umsatzsteuerpflicht - gilt bis zu einem Jahresumsatz von 17.500 €, also ganz schön viel Holz. Daran bist Du im übrigen NICHT 5 Jahre gebunden, die 5-Jahresbindung gilt nur im umgekehrten Fall: wenn Du zunächst eine umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit anzeigst und dann auf die Kleinunternehmerregelung zurück willst, bist Du dann leider zunächst 5 Jahre an die Umsatzsteuerpflicht gebunden.
Beachten musst Du auch Deine studentische Krankenversicherung, hier muss stets nachweisbar sein, dass das Studium Deine Hauptbeschäftigung ist, das geht i.d.R. aber mit einer Stundenaufstellung, also bspw. monatlich 120 Stunden Studium und 40 Stunden freiberufliche Arbeit. Hier musst Du aber auch nicht unbedingt was anmelden, nur nachweisen musst Du's können.
Deine selbständige Tätigkeit eröffnet übrigens auch tolle Möglichkeiten: Ausgaben für einen Laptop, Software, Fachbücher (Berufs-bedingt), Materialien, etc. können als Betriebsausgaben von Deinen Einnahmen abgezogen werden und reduzieren Deinen unternehmerischen Gewinn. Nur dieser wird beim Finanzamt für ggf. anfallende Steuerpflichten herangezogen. Beachte hier bitte die Abschreibungen auf Betriebsmittel jenseits von 400,- € Einkaufspreis.
Klingt alles erstmal kompliziert, ist aber eigentlich ganz easy, wenn man's einmal gemacht hat. Mit dem Rechnungs legen kanns also losgehen, die entsprechenden Tipps dazu hast Du ja schon.
@francisLOVE: Deine Bekannten sollten tunlichst vermeiden, dass das Gewerbeamt davon Wind bekommt, ich hoffe sie geben wenigstens Steuererklärungen ab, das kann sonst bös enden.
Im übrigen: als Freiberufler macht man nur Miese, wenn die Ausgaben höher als die Einnamen sind. Steuerlich und betriebswirtschaftlich gibt es zwischen Gewerbetreibenden und Freiberuflern nur einen Unterschied: Gewerbetreibende müssen ab einem bestimmten (hohen) Einkommen, zusätzlich Gewerbesteuer zahlen. Gewerbetreibende haben mit Lohnsteuerkarten rein gar nichts zu tun.
Nächtlichen Gruß von einem Freiberufler.
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Dry your eyes mate, I know you want to make her see how much this pain hurts. But you've got to walk away now, it's over.
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