Das, was du da aus der FAQ zitiert hast, liest sich doch schon mal sehr gut. D.h. die wollen sich mit der Klausel nur gegen mißbräuchliche Nutzung absichern. Das Urheberrecht an deinem Werk hast du sowieso immer automatisch, bleibt die Frage nach dem Nutzungs- bzw. Verwertungsrecht.
Da auf die Rücksprache mit dem Musiker verwiesen wird, können die ja kein exklusives Nutzungsrecht in ihren AGB vereinbart haben. Sonst wär' ja jeder, der dort was hochlädt schön blöd. Also den Interessenten einfach schriftlich ein Nutzungsrecht einräumen und fertig.
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