ich bin der meinung du kannst das urlaubssemester auch als prüfungsvorbereitung nehmen. zumindest meine ich sowas mal gehört zu haben.
Zitat
Welche Beurlaubungsgründe werden akzeptiert?
Wichtige Beurlaubungsgründe für die Beantragung einer Beurlaubung im Rahmen der maximal möglichen zwei Semester können u.a. sein:
* Absolvierung eines Praktikums im In- oder Ausland
* Studium im Ausland
* Anderer Auslandsaufenthalt z.B. zur Verbesserung der Sprachkenntnisse
* Ableistung eines Dienstes
* Eigene Krankheit
* Mutterschaft/Elternzeit
* Werkarbeit
* Vorbereitung auf eine Prüfung
Mehr als zwei Urlaubssemester können nach § 20 Abs. 2 SächsHSG nur in folgenden Fällen gewährt werden:
* Studienaufenthalt im Ausland
* Inanspruchnahme der gesetzlichen Mutterschutzfrist/Elternzeit
* max. 4 weitere Semester wegen Pflege und Erziehung eigener Kinder
das sagt die seite vom immaamt. sollte also durchgehen
Es genügt nicht, keine eigene Meinung zu haben. Man muß auch unfähig sein, sie zu artikulieren.