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> Polizei zieht Perso ein darf die das?

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post 28 Jul 2010, 19:36
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Straight Esh
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Hallo,

mich würde interessieren, auf welcher Grundlage die Polizei einen abgelaufenen Personalausweis einziehen darf. Und generell, was die Polizei eigentlich so alles einziehen darf (außerhalb einer Hausdurchsuchung). Weiß da jemand was? Am besten mit Gesetzestexten dazu.


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post 29 Jul 2010, 18:50
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Straight Esh
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Zitat(loco @ 29 Jul 2010, 17:28)
@chris.. akzeptiere doch einfach mal die sachlage, anstatt eine sinnlosdiskussion um nichts heraufzubeschwören
*

Ich hab doch nur nach der Rechtsgrundlage gefragt, weil mir zur Sachlage jeder eine andere Meinung anbietet.

Zitat(SHARK @ 29 Jul 2010, 17:39)
Besitz eines ungültigen Personalausweises als Erfüllung der Besitzpflicht zu deklarieren finde ich äußerst gewagt, hoffe im Kino steht man mit dieser Meinung und einem abgelaufenen Ticket nicht für mir in der Schlange
*

Bei der Meldebehörde kann man sich auch mit einem abgelaufenen Personalausweis identifizieren lassen. Im Gesetz ist nirgends erwähnt, ob die Besitzpflicht sich nur auf einen gültigen Personalausweis bezieht. Im Gegensatz, bei "gültigem Pass", der es erlaubt keinen Personalausweis zu besitzen, steht das gültig extra dabei, bei Personalausweis nicht. Weiterhin ist auch bei den Ordnungswidrigkeiten nur erwähnt, dass man sich im Besitz eines Personalausweises befinden muss (gültig oder nicht ist nicht spezifiziert). Zudem ist es keine Ordnungswidrigkeit, wenn man sich keinen neuen beantragt.

Das deutet für mich alles darauf hin, dass es für den Besitz egal ist, ob der Personalausweis gültig ist oder nicht. Kann natürlich sein, dass in einem anderen Gesetz noch näheres geregelt wird. Aber das lese ich gern wenn es mir jemand nennt.
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post 30 Jul 2010, 12:30
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versucht
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Zitat(Chris @ 29 Jul 2010, 18:50)
Im Gegensatz, bei "gültigem Pass", der es erlaubt keinen Personalausweis zu besitzen, steht das gültig extra dabei


Meinst du damit dieses "gültiger Lichtbildausweis"-Geraffel? Da steht das "gültig" in erster Linie für einen validen/anerkannten Lichtbildausweis (das wiederum is von Stelle zu Stelle unterschiedlich - wie die sich das halt selbst ausmachen). Dein eXma-Ausweis hat auch n Lichtbild und trotzdem kannste damit nich zur Post gehen und n Paket abholen.

Zitat(Chris @ 29 Jul 2010, 18:50)
Zudem ist es keine Ordnungswidrigkeit, wenn man sich keinen neuen beantragt.


1. In Deutschland gilt Ausweispflicht
2. der Personalausweis ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland
ACHTUNG NEUE INFOS:
3. Polizisten sind Personen gemäß §3, Abs.5, SächsPersPaßG
4. Laut §8 SächsPersPaßG dürfen Personen und Behörden im Sinne von §3, Abs.5, SächsPersPaßG deinen Personalausweis einziehen, wenn er ungültig ist.

Hier noch mal zum Nachlesen:

Sächsisches Gesetz über Personalausweise und zur Ausführung des Passgesetzes (SächsPersPaßG)


Da steht btw auch drinne, dass man rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit einen neuen zu beantragen hat, einen gültigen oder verloren gegangenen zu ersetzen hat, einen alten Ausweis bei Empfang eines neuen abzugeben hat, Verlust der Ausweisbehörde anzeigen muss, dass er ungültig ist, wenn die Gültigkeitsdauer abgelaufen ist (Überraschung).

Und außerdem steht da drin, dass man eine Ordnungswidrigkeit nach SächsPersPaßG begeht, wenn man den Pflichten des Ausweisinhabers oder den Pflichten des Ausweiserwerbers nicht nachkommt.

AUCH: keinen Personalausweis besitzen ist eine Ordnungwidrigkeit, wenn man nach §3 SächsPersPaßG der Ausweispflicht unterliegt


Genug Quellen und gesetzliche Grundlagen, Chris?

Dieser Beitrag wurde von aeon: 30 Jul 2010, 13:12 bearbeitet


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