Zitat(Chris @ 29 Jul 2010, 18:50)
Im Gegensatz, bei "gültigem Pass", der es erlaubt keinen Personalausweis zu besitzen, steht das gültig extra dabei
Meinst du damit dieses "gültiger Lichtbildausweis"-Geraffel? Da steht das "gültig" in erster Linie für einen
validen/anerkannten Lichtbildausweis (das wiederum is von Stelle zu Stelle unterschiedlich - wie die sich das halt selbst ausmachen). Dein eXma-Ausweis hat auch n Lichtbild und trotzdem kannste damit nich zur Post gehen und n Paket abholen.
Zitat(Chris @ 29 Jul 2010, 18:50)
Zudem ist es keine Ordnungswidrigkeit, wenn man sich keinen neuen beantragt.
1. In Deutschland gilt Ausweispflicht
2. der Personalausweis ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland
ACHTUNG NEUE INFOS:3. Polizisten sind Personen gemäß
§3, Abs.5, SächsPersPaßG4. Laut
§8 SächsPersPaßG dürfen Personen und Behörden im Sinne von
§3, Abs.5, SächsPersPaßG deinen Personalausweis einziehen, wenn er ungültig ist.
Hier noch mal zum Nachlesen:
Sächsisches Gesetz über Personalausweise und zur Ausführung des Passgesetzes (SächsPersPaßG)Da steht btw auch drinne, dass man rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit einen neuen zu beantragen hat, einen gültigen oder verloren gegangenen zu ersetzen hat, einen alten Ausweis bei Empfang eines neuen abzugeben hat, Verlust der Ausweisbehörde anzeigen muss, dass er ungültig ist, wenn die Gültigkeitsdauer abgelaufen ist (Überraschung).
Und außerdem steht da drin, dass man eine
Ordnungswidrigkeit nach SächsPersPaßG begeht, wenn man den
Pflichten des Ausweisinhabers oder den
Pflichten des Ausweiserwerbers nicht nachkommt.
AUCH: keinen Personalausweis besitzen ist eine Ordnungwidrigkeit, wenn man nach
§3 SächsPersPaßG der Ausweispflicht unterliegt
Genug Quellen und gesetzliche Grundlagen, Chris?
Dieser Beitrag wurde von aeon: 30 Jul 2010, 13:12 bearbeitet