Für die Beantragung eines neuen Personalausweises reicht es, dass du dich ausweisen kannst. Da reicht auch die Geburtsurkunde oder Führerschein. Nur zum Abholen musst du deinen alten Perso mitbringen.
Im Übrigen.
Zitat
Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen;
http://bundesrecht.juris.de/persauswg/__1.htmlDa steht nichts davon, dass man einen _gültigen_ Personalausweis haben muss. Es reicht einen zu besitzen. Hab auch noch nicht gefunden, dass man einen neuen beantragen muss, wenn der alte abgelaufen ist. Oder kommt das inklusive in der Formulieren "ist 10 Jahre lang gültig"?