Zitat(Chris @ 28 Jul 2010, 21:07)
Da steht nichts davon, dass man einen _gültigen_ Personalausweis haben muss. Es reicht einen zu besitzen.

Da ich noch mehrere abgelaufe Studentenausweise aus Dresden hab, bin ich also noch Student an der TUD?
ansonsten, zum Thema
Zitat(Sächsisches Gesetz über Personalausweise und zur Ausführung des Passgesetzes @ 19 May 1998)
§ 8 SächsPersPaßG
Einziehung von Personalausweisen und vorläufigen Personalausweisen
Ein Personalausweis oder ein vorläufiger Personalausweis, der ungültig ist oder unbefugt geführt wird; kann von jeder Ausweis Behörde oder Person im Sinne des § 3 Abs. 5 zur Vorbereitung der Einziehung sichergestellt werden; er ist der zuständigen Ausweisbehörde zur Einziehung zu übersenden.
ähnliche Formulierungen sind in jedem Landesgesetz zur Ausführung des Personalausweisgesetzes.
Dieser Beitrag wurde von Perseus: 28 Jul 2010, 22:22 bearbeitet