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> Polizei zieht Perso ein darf die das?

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post 28 Jul 2010, 19:36
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Straight Esh
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Hallo,

mich würde interessieren, auf welcher Grundlage die Polizei einen abgelaufenen Personalausweis einziehen darf. Und generell, was die Polizei eigentlich so alles einziehen darf (außerhalb einer Hausdurchsuchung). Weiß da jemand was? Am besten mit Gesetzestexten dazu.


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post 29 Jul 2010, 15:58
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Straight Esh
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Hat mir doch einer erzählt, dass auf dem deutschen Perso/Pass die Staatszugehörigkeit mit "Deutsch" angegeben ist und nicht "Deutschland". Und warum? Weil die BRD nicht Rechtsnachfolger des dritten Reiches wäre und es gar nicht die deutsche Staatsbürgerschaft vergeben darf. Das würde auch erklären, warum Pass und Perso nicht als Nachweis für die Staatsangehörigkeit zählt.
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Perseus
post 29 Jul 2010, 16:59
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Zitat(Chris @ 29 Jul 2010, 15:58)
Hat mir doch einer erzählt, dass auf dem deutschen Perso/Pass die Staatszugehörigkeit mit "Deutsch" angegeben ist und nicht "Deutschland". Und warum? Weil die BRD nicht Rechtsnachfolger des dritten Reiches wäre und es gar nicht die deutsche Staatsbürgerschaft vergeben darf. Das würde auch erklären, warum Pass und Perso nicht als Nachweis für die Staatsangehörigkeit zählt.
*


Bereits das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 regelte die deutsche Staatsangehörigkeit, daran haben weder die Nazis noch die BRD was geändert.
Du hast also die deutsche Staatsangehörigkeit, wie es in deinem Personalausweis steht. Ebenso wie ein Brite eine britische Staatsangehörigkeit hat.
Du siehst das auch an der internationalen Form, die nach "nationality" fragt - damit ist immer ein Adjektiv gemeint, nie ein Substantiv.
Mit "deutsch" hat also alles seine Richtigkeit.

Der Personalausweis/Paß weist deine Identität nach, nicht deine Staatsangehörigkeit.

Dieser Beitrag wurde von Perseus: 29 Jul 2010, 17:03 bearbeitet
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