Zitat(loco @ 29 Jul 2010, 17:28)
@chris.. akzeptiere doch einfach mal die sachlage, anstatt eine sinnlosdiskussion um nichts heraufzubeschwören

Ich hab doch nur nach der Rechtsgrundlage gefragt, weil mir zur Sachlage jeder eine andere Meinung anbietet.
Zitat(SHARK @ 29 Jul 2010, 17:39)
Besitz eines ungültigen Personalausweises als Erfüllung der Besitzpflicht zu deklarieren finde ich äußerst gewagt, hoffe im Kino steht man mit dieser Meinung und einem abgelaufenen Ticket nicht für mir in der Schlange

Bei der Meldebehörde kann man sich auch mit einem abgelaufenen Personalausweis identifizieren lassen. Im Gesetz ist nirgends erwähnt, ob die Besitzpflicht sich nur auf einen gültigen Personalausweis bezieht. Im Gegensatz, bei "gültigem Pass", der es erlaubt keinen Personalausweis zu besitzen, steht das gültig extra dabei, bei Personalausweis nicht. Weiterhin ist auch bei den Ordnungswidrigkeiten nur erwähnt, dass man sich im Besitz eines Personalausweises befinden muss (gültig oder nicht ist nicht spezifiziert). Zudem ist es keine Ordnungswidrigkeit, wenn man sich keinen neuen beantragt.
Das deutet für mich alles darauf hin, dass es für den Besitz egal ist, ob der Personalausweis gültig ist oder nicht. Kann natürlich sein, dass in einem anderen Gesetz noch näheres geregelt wird. Aber das lese ich gern wenn es mir jemand nennt.