Zitat(TheNeedle @ 28 Jul 2010, 23:17)
Nee, gutes Beispiel. Das Ding is abgelaufen... es ist kein gültiges Dokument mehr. Und es ist Eigentum der BRD.

Wenn man also nur einen abgelaufenen Personalausweis besitzt ist man also automatisch kein Staatsangehöriger der BRD mehr und von allen Rechten und Pflichten dieses Staates entbunden?
Ich finde den Vergleich auch absolut unbrauchbar. Wenn man keinen gültigen Studentenausweis hat, dann ist man wahrscheinlich nicht mehr immatrikuliert und die alten Studentenausweise absolut nichtig (ganz abgesehen vom Semesterticket). Folglich hat man nicht mehr das Recht die Vorteile eines Studentenausweises in Anspruch zu nehmen.
Wenn der Personalausweis abgelaufen ist, dann ist doch nicht die Staatsbürgerschaft ausgelaufen, sondern das Dokument muss, aus was für Gründen auch immer, einfach nur aktualisiert werden.