In der heutigen Sendung "Zur Diskussion" im Deutschlandfunk wurde darüber palavert, ob es in Deutschland eine Wehrpflicht geben sollte oder einen allgemeinen Pflichtdienst. Dabei kam auch die Frage zur Sprache, ob - wenn denn ein solcher allgemeiner Pflichtdienst eingeführt würde - dieser auch für Frauen gelten sollte.
Befürworter argumentieren, dass das nicht nur konsequenterweise im Rahmen der Gleichberechtigung geschehen müsse, sondern dass besonders die Pflegebereiche davon profitieren würden und nicht zuletzt die jungen Menschen in diesem Jahr eine wichtige Phase der Selbstfindung vor der weiteren Ausbildung/Karriere durchlaufen würden. Im Nachhinein sprächen jene, die einen solchen Dienst durchlaufen hätten immer davon, wieviel sie dabei gelernt hätten und dass es ihnen auf jeden Fall geholfen hätte. Zudem sei nichts verwerflich daran, dem Staat ein Jahr zu dienen.
Gegner des Pflichtdienstes führen neben den hohen Kosten, die ja gerade durch die Pseudoabschaffung der Wehrpflicht gemindert werden sollten, auch die entstehende Beschränkung der Freiheit eines jeden Menschen an. Man könne junge Leute nicht einfach in ihrer Lebensplanung derart einschränken, indem man ihnen ein Jahr "stehle". Zudem sei dieses Konzept nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.
Wie seht ihr das? Sollte es einen Pflichtdienst für alle, Männlein oder Weiblein, geben oder wird hier unter Umständen ein grundgesetzwidriges Millionengrab ausgehoben?
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Dieser Beitrag wurde von bunglefever: 06 Sep 2010, 12:20 bearbeitet
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wer braucht schon liebe, wenn man dinge mit käse überbacken kann
"Ihren Ansatz halte ich für interessant, aber irrelevant"
Ich bin ebenfalls dafür aus den schon genannten Gründen. Vor allem das "Gefühl gebraucht zu werden" und zu sehen dass man jenseits von Schule Fähigkeiten und soziale Kompetenzen besitzt haben mir auch nicht grade schlecht getan. Ob jetzt die vielen Pflegehelfer die bis jetzt immernoch nicht mangels Mitteln eingestellt sind eher einen Job bekommen, wenn es das Pflichtjahr nicht gibt wage ich zu bezweifeln. Da verbessert sich doch eher das Betreuungsverhältnis.
Im Grundgesetzt steht nix gegen einen Plfichtdienst. Er ist sogar fest darin verankert. Artikel 12 §2 "Niemand darf zu einer Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht."
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"ich begebe mich auf eine unklare reise in ein geheimnisvolles land. ich werde antworten finden auf fragen, die ich nicht erkenne. die sonne geht auf.
ich renne im dunkeln. auf weichen sohlen bewege ich mich durch die stadt, den kragen hochgestellt. die zerschrammten knie streichelt der wind. nachts gehe ich ans meer und höre ihm zu.
ich sehe mit meine händen, ich träume im licht, ich schreibe briefe von der erde." -M.H.-