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Autofahren / Steinschlag ich soll dafür haftbar gemacht werden ??
Sinn dieses Forums
Das Forum für den ganz alltäglichen Small Talk. Hier gehören all die Threads hin, die Langeweile vertreiben und nicht zwangsläufig gelesen werden müssen um passend zu posten.
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 22 Sep 2010, 15:15
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[heating da road]        
Punkte: 1684
seit: 27.10.2005
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Das muss man erstmal erlebt haben: ich kriege tatsächlich einen Brief von meiner Versicherung, in der ich aufgefordert werde, ein Statement zur Reklamation eines "Teilnehmers am Straßenverkehr" abzugeben.
Folgendes: der zentralen Meldestelle, und dadurch auch meiner Versicherung, wurde, zusammen mit meinem Kennzeichen, gemeldet, dass ich als Vorausfahrender dem Melder (Hinterherfahrender) einen Steinschlag in der Windschutzscheibe durch ein hochgewirbelters Steinchen verursacht haben soll. Somit wird meine Versicherung aufgefordert, den entstandenen Schaden zu begleichen.
Ich frage nun: geht's noch? Darf jemand überhaupt sowas melden? Dann kann ich mir ja (hypothetisch) auch einen beliebigen Verkehrsteilnehmen ausgucken, den dann als Steinschlagverursacher melden... dann hab' ich jeden Monat neue Scheiben.
Andersum: trifft mich eine Schuld, wenn auf der Straße ein Kieselstein liegt, und ich ach so unaufmerksam war, den aufzuwirbeln?
Ich finde es komisch. So langsam denke ich echt, dass wir immer näher an den amerikanischen Lebensstil kommen: jeden, den man sieht, auf alles mögliche verklagen, dann kriegt man in zwei von hundert Fällen auch mal was raus. Klasse Einstellung!
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Antworten(1 - 12)
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 22 Sep 2010, 15:31
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1. Schein 
Punkte: 14
seit: 09.04.2005
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Genau das gleiche ist mir auch schonmal passiert. Mir wurde vorgewurfen, ich hätte jemanden auf der A9 von Bayreuth Richtung Nürnberg einen Steinschlag verpasst. Dumm nur, dass ich an dem angegeben Datum auf der Heimreise Richtung Bayreuth unterwegs war und dafür auch noch meine 3 Mitfahrer als Zeugen hatte. Wir hatten an diesem Tag etwas abseits der Autobahn in diesem Abschnitt auf einem Rasthof geparkt. Da muss der Typ dann wohl uns als Sündenbock für seinen Steinschlag ausgewählt haben. Mit einem Brief war dann auch alles erledigt und ich habe nix mehr von denen gehört. Ist aber echt ekelhaft wenn sowas Mode wird!
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 22 Sep 2010, 15:51
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Automatix         
Punkte: 5198
seit: 09.11.2005
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Naja, ich würd mal sagen, wenn da ein kleines Splitkorn auf der Autobahn liegt, was ohne weiteres von einem LKW gefallen sein kann und du fährst da drüber und dein Hintermann bekommt das Ding an die Scheibe, dann kannst du ja im Prinzip überhaupt nichts dafür. Folglich müsstest du auch nicht zahlen, genausowenig wie die Versicherung von dir. Einzig haftbar wärest du, wenn das Steinchen deutlich sichtbar liegt und Vorsatz zu erkennen wäre (was bei 140 auf der Autobahn wohl nicht im Bereich des Erwägbaren liegt), auch bei Rollsplitt auf der Straße sieht es wohl mit der Haftung anders aus... ...aber so denke ich mal, da will bloß einer ne neue Scheibe von dir, ob du nun tatsächlich nichtsahnender Verursacher warst oder nicht... Edit: Grad noch was gefunden: Zitat Haftung für Steinschlag
Wird die Windschutzscheibe eines Kraftfahrzeuges durch einen Stein beschädigt, der nachweislich nicht auf Grund mangelhafter Transportsicherung des Vorausfahrenden, sondern von der Fahrbahn hochgeschleudert wurde, entfällt die Haftung des Vorausfahrenden, da hier höhere Gewalt im Sinne des § 7 II StVG vorliegt und weder ein Verschulden des Fahrers noch die Haftung für die Betriebsgefahr des Fahrzeug in Frage kommen.
* AG Gemünden Urteil vom 17.03.2004 - 14 C 475/04 QuelleDieser Beitrag wurde von Sigurd: 22 Sep 2010, 15:54 bearbeitet
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Barbarus hic ego sum, quia non intellegor ulli.
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 22 Sep 2010, 15:53
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[heating da road]        
Punkte: 1684
seit: 27.10.2005
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Ja, aber -> Grundsatzfrage -> kann ich als Autofahrer haftbar für Steinschlag an Fremdfahrzeuge gemacht werden? Ich kann doch nicht jedem Sch**kieselstein ausweichen, dann müsste ich mit 50km/h rumtuckern.
Dann kann ich ja im Folgezug die Autobahnmeisterei verklagen, Steine haben nämlich auf der Autobahn nichts zu suchen.
Wenn ein LKW-Fahrer, der durch von seinem Anhänger herabstürzende Eisplatten Schäden verursacht, zur Schadensbegleichung gezwungen wird, mag das noch gerecht sein. Aber weil meine Räder es nun mal gewagt haben, ein Steinchen in Bewegung zu setzen, kann das doch nicht gleich heissen, dass ich mir irgendwelcher Schuld bewusst sein muss, oder?
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 22 Sep 2010, 22:15
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3. Schein   
Punkte: 170
seit: 06.11.2003
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Ruhig Blut! Die Versicherung leitet sowas gerne ohne große Prüfung weiter. Und wenn man denen schreibt, wie die Rechtslage ist, nehmen sie das zur Kenntnis und reagieren entsprechend. Ist immer noch billiger als gleich die Rechtslage selber zu prüfen und einen Mitarbeiter damit zu beschäftigen. Ich schätze sogar, solche Anzeigen gehen ungesehen an den vermeintlichen Verursacher.
Ansonsten passt Sigurds Zitat. Wenn dir nicht der Stein von der Ladefläche fällt, haftest du nicht. Ganz einfach.
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www.thalheim-e-ontour.de
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 23 Sep 2010, 01:47
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4. Schein    
Punkte: 456
seit: 01.12.2003
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Noch einfacher. Schreib einfach, Du warst es nicht, fährst immer ordentlich usw.. Den Verursacher eines Steinschlages kann man nicht nachweisen. Die Versicherung bügelt das für Dich ab.
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Dry your eyes mate, I know you want to make her see how much this pain hurts. But you've got to walk away now, it's over.
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