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 23 Sep 2010, 09:18
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~Beastie Girl~         
Punkte: 13190
seit: 01.10.2003
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ich hab Anfang Dezember Abgabetermin für meine Magisterarbeit. Nun stellt sich mir die Frage: wann werde ich geext/muss ich mich selber exen? Direkt im Anschluss? Mir is so, als hätte ich das mal gelesen. Das würde ja auch die Konsequenz nach sich ziehen, dass ich mich ab dem Zeitpunkt der Abgabe arbeitssuchend melden muss, oder? Ich bin ja aber eigentlich für das komplette Semester eingeschrieben..und bis ich die Note für die Arbeit bekomme, dauerts ja sicher auch noch ne Weile..und ohne Note-kein Zeugnis etcpp. hier mal, was auf der seite meiner fakultät dazu steht Zitat Nach Abgabe der Magisterarbeit sollten Sie sich sofort exmatrikulieren. Bitte beachten Sie, daß rückwirkende Exmatrikulationen nicht möglich sind. Bestimmte finanzielle Zuwendungen (z. B. ALG II) werden erst ab dem Zeitpunkt der Exmatrikulation gewährt und nicht rückwirkend ab dem Zeitpunkt der letzten Prüfung! also hänge ich bis zu notenbekanntgabe in der luft..?!
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[22:17] cantrella: ich bin der männergarten bunglefever was here! minilusch3n geschlüpft
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 23 Sep 2010, 09:40
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dLikP       
Punkte: 1497
seit: 06.10.2006
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Bei mir hats ein paar Wochen gedauert bis zur Exmatrikulation nachdem mitm Diplom alles durch war. Also wenn du es da eilig hast, würd ich selber aktiv werden. Find ich allerdings interessant, dass du dich direkt nach Abgabe exmatrikulieren sollst. Bekommt man dann trotzdem die Note und ein gültiges Zeugnis? Und was passiert, falls doch ma einer durchfällt, der is ja dann schon ge-ext. @happy: Die Vorteile des Semestertickets bleiben dir doch sowieso erhalten. Da kommt keiner vorbei und nimmt dir deinen Studentenausweis weg. Und da man kein Geld für die ungenutzte Zeit zurück bekommt würd ich das auch gar nicht einsehen  . Dieser Beitrag wurde von Polygon: 23 Sep 2010, 09:43 bearbeitet
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flickrUnd wenn sie kommt, fährt sie an uns vorbei -RaT-
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 23 Sep 2010, 10:56
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Vordiplom     
Punkte: 742
seit: 18.05.2005
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Zitat(simpson @ 23 Sep 2010, 10:08) gut soweit. wie finde ich raus, ob ich Ansprüche auf Mittel habe?! Meine Eltern sind doch ihre Unterhaltspflicht nach erfolgreichem Abschluss meiner Ausbildung los dachte ich?  geh doch einfach mit der exmatrikulationsbescheinigung zur ARGE und beantrage ALGII. sobald du exmatrikuleirt bist hast du auch anspruch darauf. so hängst du weder in der luft, noch liegst du deinen eltern auf der tasche. semestericket kannste wie oben schon erwähnt ja auch noch weiter nutzen. und die ARGE bezahlt dir die krankenversicherung. hab ich auch so gemacht. hab mich direkt nach meiner letzten prüfung selbst geext (hab aber auch staatsexamen gemacht, da gibt man die arbeit vor oder während den prüfungen ab. wann du dich beim diplom exen kannst, weiß ich leider nicht) und hab 1,5 monate bevor ich mein zeugnis bekommen habe, ALGII beantragt und auch bekommen. mein tipp: informier dich nochmal genau, wann du dich frühestens exen kannst, exmatrikulier dich selbst und beantrage ALGII. Dieser Beitrag wurde von fiend force: 23 Sep 2010, 10:58 bearbeitet
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 23 Sep 2010, 14:27
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alleingelassen.         
Punkte: 9598
seit: 22.10.2004
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Zitat(simpson @ 23 Sep 2010, 13:18) oa ne..zerstör mir nicht meinen wohngeldtraum  ich dachte, die arbeitssuchendmeldung is wichtig/notwendig wegen lückenloser 'führung' quasi..so für später.  Ich fürchte mit dem Wohngeld hat er aber recht. Die "lückenlose Führung" brauchst Du sicher für Deine luxuriöse Rente später, nehme ich an? Da können drei Monatsbeiträge schon eine Menge ausmachen. ;-> #a2cents
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..:: Wir sind gekommen Dunkelheit zu vertreiben, in unseren Händen Licht und Feuer ::..
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