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Dresdens Mega ALL-Inclusive-SilvesterFr., 31.12.2010 - Zeitenströmung
Dresdens Mega ALL-Inclusive-Silvester
Zeitenströmung am Freitag den 31.12.2010
Beginn: 22:00 Uhr Location: Zeitenströmung Adresse: Königsbrücker Str. 96, 01099 Dresden Antworten(30 - 44)
an zeugen soll es nicht mangeln, denn die beschwerdeführer waren meist in grüppchen unterwegs, darüberhinaus scheint es viele "beweis"videos zu geben. ich denke natürlich nicht, dass hier irgendwer irgendwas bekommt. allerdings werden die veranstalter (und hoffentlich nur die) unter einem gehörigen image-verlust zu leiden haben... wie nachhaltig der ist, sei dahin gestellt...
edit: ich beürchte allerdings, dass den großteil des image-päckchens nciht die veranstalter sondern der vermieter (zeitenströmung) zu tragen hat. auch in dem statement der anwaltskanzlei ist nur von zeitenströmung nicht aber von den eigentlichen stakeholders die rede... Steakhalter hmmmm Steak.
Ist doch eh alles eine Soße. Die Verantwortlichen stecken in so vielen Veranstaltungen drin, dass ein Boykott (das wäre das einzig schmerzende Ergebnis eines Imageschadens) nur realisierbar ist, wenn man nicht mehr in Dresden feiern geht (beachte: wenn man diese Sorte von Veranstaltungen besuchen will). also nochmal zur Klärung: Veranstalter war Terminal1 nicht die Eventagentur der die Zeitenströmung gehört.
Ich stelle gerade fest, dass Terminal1 auch hier noch eine Party geschmissen hat: http://www.flughafen-silvester.de
damit klärt sich ja meine frage, wo die veranstalter gefeiert haben
und terminal1 macht am flughafen schon ewig silvester, das schockiert mich...
zu meiner anderen frage: wegen was wollen leute da auf schadensersatz klagen? Wegen Jackenklau z.B.?
naja, normalerwese hängen doch da so schilder "für garderobe keine haftung" auch bei bezahlgarderoben oder? ich befürchte, dass auch die masse an beschwerden nicht wirklich was bringt..
Die Schilder sind aber häufig ungültig: http://www.focus.de/finanzen/recht/tid-833...aid_229962.html
auch bei Bezahlgarderoben hängt sowas, ich hab zb im Schlachthof son Schild gesehen.
und selbst wenn nicht - haben die sicherlich eine Haftpflichtversicherung. Das sieht also so aus, als wären da Gäste in der Garderobe um sich ihren Kram zu holen. Und an sich gabs für MEGA nur 2 Gardrobieren...Schadensersatzansprüche hätten die beklauten nun nur, wenn die Gardrobieren die Gäste mit Absicht da haben reinspatzieren lassen und einfach was mitgehen lassen (Unterlassung) oder aber die Planung einfach fürn Arsch war, von Vornherein. (Fahrlässigkeit) Ich denke eher, dass die beiden Arbeiter der Sache irgendwann nicht mehr Herr wurden und sich die Gäste selbst Zutritt verschafft haben, Sowas kann man fahrlässig nennen. Man hätte ja einfach mehr dahin stellen können. Nun kommt das argument mit "wir machen das seit jahren und sonst hat sich gezeigt, dass ..." Sowas kann man auch Unterlassung nennen, ihr würdet euch natürlich zu zweit gegen ein paar besoffene stellen, die ihre jacken wollen, und dann gabs da ja noch Security, die kann auch einschreiten. waren, wie ich gelesen hab nur 3 eindeutig viel zu wenig (fahrlässig), aber frühere erfahrungen mit partys ähnlicher größenordnung zeigte, dass das ausreicht... So oder so ähnlich wird vor Gericht argumentiert werden Das ist genauso, wie ein Vermieter bei einer Schadensersatzklage sagt, "es wohnen viele menschen in diesem haus, die es nicht unerträglich finden" das da kakerlaken untermieten und damit durchkommen Dieser Beitrag wurde von aeon: 06 Jan 2011, 16:31 bearbeitet /hee, editieren gilt nicht!
natürlich nicht. haftung übernehmen die jackenbesitzer, die schadensersatzansprüche erheben die jackeneigentümer (und zwar gegenüber den erstgenannten) ![]() wenn du deine jacke dem betreiber übergibst, geht ihr einen verwahrungsvertrag ein. im verlustfall ist der schaden dann bei ihm geltend zu machen. hängst du die jacke selbst da auf, wo du sie sehen kannst, bist du (soweit ich weiß) auch selbst dafür verantwortlich.. naja. vermutlich wird sich der veranstalter umbenennen und sicher auch ein wenig aus den fehlern lernen. langfristig hat das sicher keine folgen.. Dieser Beitrag wurde von onkelroman: 06 Jan 2011, 16:31 bearbeitet Zitat(onkelroman @ 06 Jan 2011, 15:31) /hee, editieren gilt nicht! natürlich nicht. haftung übernehmen die jackenbesitzer, die schadensersatzansprüche erheben die jackeneigentümer (und zwar gegenüber den erstgenannten) Wie du sagst, BESITZER, zu dem Zeitpunkt BESASSEN die Jacken die Veranstalter, Schadensersatzansprüche haben die EIGENTÜMER ![]() trotzdem finde ich deine Anmerkung merkwürdig...wenn man, und ich denke das hast du auchnicht getan, keinen Unterschied zwischen besitzer und eigentümer macht, wären die ganzen "Keine Haftung für Garderobe" schilder auf der ganzen welt ja total sinnlos. die hängen nämlich nur da, weil man, wenn man jemandem anbietet seine jacke anzuhängen diesem jemand das Gefühl gibt darauf wird aufgepasst und wenns dann weg is, haftet der, an dessen haken die jacke hing ![]() und ich glaub nich, dass die sich umbenenne, Terminal1 macht seit jahren sehr erfolgreiche Partys am Flughafen...niemand dort interessiert das MEGA-Disaster hier Dieser Beitrag wurde von aeon: 06 Jan 2011, 16:37 bearbeitet Zitat(aeon @ 06 Jan 2011, 15:35) Wie du sagst, BESITZER, zu dem Zeitpunkt BESASSEN die Jacken die Veranstalter, Schadensersatzansprüche haben die EIGENTÜMER ![]() trotzdem finde ich deine Anmerkung merkwürdig...wenn man, und ich denke das hast du auchnicht getan, keinen Unterschied zwischen besitzer und eigentümer macht doch.. genau diesen unterschied zwischen besitzer und eigentümer wollte ich eigentlich mit meinem post hervorheben. diese schilder sprechen den betreiber nicht von der haftung frei. da gibts genug urteile.. (vgl. das) nun ist das hier allerdings ein spezialfall, wo die jacken wohl in einer zunächst mit personal besetzen garderobe verwahrt wurden, wenn ich das richtig mitbekommen hab? naja.. party is scheisse gelaufen, aber ich war zum glück nicht da, daher eigentlich auch wurscht. Zitat(onkelromans quelle) Anders wiederum ist die Rechtslage, wenn der Gast die Wahl hat, ob er im Lokal seine Garderobe an einem abgelegenen oder für ihn einsehbaren Ort unterbringt. Bringt der Gast dann seine Garderobe an einem von ihm nicht zu beobachtenden Ort unter, dann haftet zwar der Gastwirt, er kann aber seine Haftung wirksam durch ein Schild mit der Aufschrift „Für Garderobe wird nicht gehaftet“ ausschließen. Natürlich ist aber Voraussetzung für den wirksamen Ausschluss der Haftung, dass das Schild gut lesbar ist und nicht durch die Garderobe oder Gardinen verdeckt ist na? wenn da mal nich irgendwo haken waren ![]() 1 Nutzer liest/lesen dieses Thema (1 Gäste)
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