So, ich möchte mal in die Runde fragen, was ihr so vom heiraten haltet. Könnt ihr euch das vorstellen? Wie soll das Ganze aussehen? Heimlich oder große Feier?
danke für diesen interessanten exkurs. und was machen wir jetzt mit dem erbrecht und den unterhaltszahlungen?
Ein gesetzliches Erbrecht für nicht eheliche Lebensgemeinschaften gibt es nicht, aber man kann zumindest Einzeltestamente oder einen notariell bestätigten Erbvertrag aufsetzen. Die Mutter kann für eine gewisse Zeit Unterhalt vom Vater einfordern, bis zum dritten Lebensjahr des Kindes, wenn man von ihr nicht erwarten kann, dass sie arbeitet. Partner untereinander sind aber nicht zu Unterhaltszahlungen verpflichtet.
Anders sieht es bei eingetragenen Lebenspartnerschaften (gleichgeschlechtlich) aus, hier gilt das Erbrecht und die Regeln zum Unterhalt.
Dieser Beitrag wurde von Silenzium: 04 Nov 2010, 17:19 bearbeitet