Im Bett schwitzen mit Lindenblütentee wenn man Fieber hat, Kümmeltee für das kleine Kind mit Blähungen oder Huflattich gegen Husten. Salbei gegen Heiserkeit und Kamillen-Kompressen für das Gerstenkorn am Auge - wir alle kennen die althergebrachten Rezepte.
Mit der EU-Richtlinie
THMPD (Traditional Herbal Medical Product Directive), deren Regelungen ab 1. April 2011 in Kraft treten sollen, wird für viele Nahrungsergänzungen und Naturheilmittel, die aus Kräutern zubereitet werden, das Aus bedeuten.
Kurzfassung: Für Heilkräuter sollen die selben Zulassungsbedingungen wie für Arzneimittel gelten.
Langfassung hier.Ein Schelm, der denkt die Pharmalobby könnte dahinter stecken. Der geht es sicher nur um die Gesundheit ihrer Patienten.