Bis dahin wusst ich das schon. Leider stimmt das so nicht. Ein Forum zu zitieren bringt ja auch nicht viel. "wahrscheinlich ..." bringt nicht viel.
Probleme (logische Ansätze), die mich an den wie oben schon so oft zitierten Aussagen zweifeln lassen:
- Bildung/Hochschulgesetzt ist Sache der Länder nicht des Bundes.
- in dem Masterstudiengang hat man gar keine Prüfungen mehr, die man vorher nicht schon mal "nicht bestanden" haben könnte. Diese sind ja in den meisten Fällen nur Teil des Grundstudiums oder des Bachelorstudiums.
Hochschulzugang:Zitat
(6) Für den Zugang zu einem Masterstudiengang ist ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss nachzuweisen. Das gilt nicht für Masterstudiengänge an Kunsthochschulen, die nicht dem Erwerb eines wissenschaftlichen Abschlusses dienen, sofern die erforderliche Qualifikation auf andere Weise nachgewiesen wird. Die Hochschule kann in der Studienordnung fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen festlegen.
zu versagen der Immatrikulation:Zitat
6. Er eine für den Abschluss des gewählten Studienganges erforderliche Prüfung endgültig nicht bestanden hat,
Zitat
7. er im gewählten Studiengang oder einem Studiengang mit gleicher fachlicher Ausrichtung an einer deutschen Hochschule innerhalb von 4 Fachsemestern keinen in der Prüfungsordnung vorgesehenen Leistungsnachweis erbracht hat,
Ich hätte gern von jemanden Informationen der es selbst schon mal versucht hat nach einem BA Studium einen Master zu machen. Dabei ist auch erstmal egal ob schon mal ein Studium abgebrochen wurde oder nicht. Das ist für mich erstmal zweitrangig.
Dieser Beitrag wurde von I.I: 24 Nov 2010, 12:36 bearbeitet