_
toggle menu eXmatrikulationsamt.de
online: 389 gäste

>Master nach BA Studium Studienrichtigung Informatik

Themen Layout: Standard · Linear · [Outline] Thema abonnieren | Thema versenden | Thema drucken
post 24 Nov 2010, 10:42
avatar
Voll Laser
*******

Punkte: 1430
seit: 21.08.2008

Wollte mal fragen wie das mit dem Master nach einem BA-Studium aussieht? Hab an der Fernuni Hagen gelesen das man mindestens 1 Jahr Berufserfahrung zum BA Diplom braucht und einen Abschluss besser als 3.0.

Wer hat damit Erfahrung und kann helfen?

Was ist wenn man schon mal ein Informatikstudium an einer Hochschule nicht erfolgreich absolviert hat?

Dieser Beitrag wurde von I.I: 24 Nov 2010, 10:54 bearbeitet


--------------------
Verein: USV TU Dresden

--Film Fan--
--Poker Fan--
--Billard Fan--
--Schach Fan--
--Fußball Fan--
--Rennrad Fan--
--Triathlon Fan--
--Volleyball Fan--

--Luiz Bonfa Fan--
--Eliane Elias Fan--
--Scott Joplin Fan--
--The Beatles Fan--
--Woody Allen Fan--
--Bodo Wartke Fan--
--Joao Gilberto Fan--
--Monty Python Fan--
--Volker Pispers Fan--
--Ennio Morricone Fan--
--Alfred Hitchcock Fan--
--Georg Schramm Fan--
--Kool & The Gang Fan--
--Earth, Wind & Fire Fan--

--V for Vendetta Fan--
--Das Leben des Brian Fan--
--Jackie Brown Soundtrack Fan--
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
 
Antworten
post 24 Nov 2010, 11:41
avatar
\m/ cutting-edge \m/
*****

Punkte: 711
seit: 23.10.2004

Zitat
Das hat wie schon von anderen gesagt mit dem Studiengang und dem Fach zu tun, durch das du gerasselt bist. Angenommen, du studierst BWL an einer Uni und wirst gekickt, weil du die Klausur BWL I drei Mal nicht bestanden hast. Dann ergibt sich folgendes:

Was nicht geht:
* BWL an einer weiteren Uni in Deutschland studieren. (das fett Gedruckte ist wichtig, siehe unten)
* Ein anderes Fach, in dem die BWL I Klausur benötigt wird, an einer Uni in Deutschland studieren (sprich Sachen wie WiIng). Wer zum Beispiel durch Mathe fällt, der hats oft schwer, weil Mathe in vielen Studiengängen gefordert wird.

Was geht:
* BWL an einer FH (weiter) studieren. Bestandene Fächer werden i.d.R. anerkannt.
* BWL an einer Uni im Ausland studieren.
* Ein beliebiges anderes Fach, in dem die betreffende Klausur (sprich in diesem Beispiel BWL I) an einer beliebigen Uni in Deutschland studieren. Das kann durchaus auch die Uni sein, an der du BWL studiert hast. Du wirst vom Fach ausgeschlossen, nicht von der Hochschule. Auch hier gilt, dass bestandene Fächer, wenn sie im neuen Studium vorkommen, angerechnet werden können.


Quelle: http://www.uni-protokolle.de/foren/viewt/160507,0.html

Es hat also 1) mit dem Fach zu tun, dass nicht erfolgreich bestanden wurde und 2) mit dem Studiengang, der abgebrochen wurde. Wenn also ein BWL-Diplom (Uni) abgebrochen wurde, wird es wahrscheinlich auch schwer einen BWL-Master (Uni) auf ein BWL-Bachelor (BA) zu setzen.


--------------------
bild kann nicht angezeigt werden bild kann nicht angezeigt werden bild kann nicht angezeigt werden bild kann nicht angezeigt werden bild kann nicht angezeigt werden bild kann nicht angezeigt werden bild kann nicht angezeigt werden bild kann nicht angezeigt werden bild kann nicht angezeigt werden bild kann nicht angezeigt werden bild kann nicht angezeigt werden
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
post 24 Nov 2010, 12:34
avatar
Voll Laser
*******

Punkte: 1430
seit: 21.08.2008

Bis dahin wusst ich das schon. Leider stimmt das so nicht. Ein Forum zu zitieren bringt ja auch nicht viel. "wahrscheinlich ..." bringt nicht viel.

Probleme (logische Ansätze), die mich an den wie oben schon so oft zitierten Aussagen zweifeln lassen:

- Bildung/Hochschulgesetzt ist Sache der Länder nicht des Bundes.
- in dem Masterstudiengang hat man gar keine Prüfungen mehr, die man vorher nicht schon mal "nicht bestanden" haben könnte. Diese sind ja in den meisten Fällen nur Teil des Grundstudiums oder des Bachelorstudiums.


Hochschulzugang:

Zitat
(6) Für den Zugang zu einem Masterstudiengang ist ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss nachzuweisen. Das gilt nicht für Masterstudiengänge an Kunsthochschulen, die nicht dem Erwerb eines wissenschaftlichen Abschlusses dienen, sofern die erforderliche Qualifikation auf andere Weise nachgewiesen wird. Die Hochschule kann in der Studienordnung fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen festlegen.



zu versagen der Immatrikulation:


Zitat
6. Er eine für den Abschluss des gewählten Studienganges erforderliche Prüfung endgültig nicht bestanden hat,


Zitat
7. er im gewählten Studiengang oder einem Studiengang mit gleicher fachlicher Ausrichtung an einer deutschen Hochschule innerhalb von 4 Fachsemestern keinen in der Prüfungsordnung vorgesehenen Leistungsnachweis erbracht hat,




Ich hätte gern von jemanden Informationen der es selbst schon mal versucht hat nach einem BA Studium einen Master zu machen. Dabei ist auch erstmal egal ob schon mal ein Studium abgebrochen wurde oder nicht. Das ist für mich erstmal zweitrangig.

Dieser Beitrag wurde von I.I: 24 Nov 2010, 12:36 bearbeitet
ProfilPM
AntwortenZitierenTOP
1 Nutzer liest/lesen dieses Thema (1 Gäste)
0 Mitglieder: