Eine Frage an die juristisch bewanderten "Auskenner" hier. Es geht um folgende Formulierung im Zusammenhang mit einer Kündigungfrist:
"...1 Monat zum Ende eines Kalendermonats"
nach meiner schrägen Auffassungsgabe wären zwei Interpretationen denkbar:
1) Die Kündigung erfolgt stets zum Ende eines Kalendermonats und muss spätestens einen Monat vor Beginn des Kalendermonats, an dessen Ende sie wirksam werden soll, eingereicht werden. >> d.h. im kürzesten Fall (=letzter Tag der Frist) effektiv 2 Monate von Kündig bis zur Wirksamkeit
2) Die Kündigung erfolgt stets zum Ende eines Kalendermonats, wobei die Kündigung spätens 1 Monat vor wirksam werden angezeigt werden muss. >> d.h. im kürzesten Fall (=letzter Tag der Frist) effektiv 1 Monat von Kündig bis zur Wirksamkeit
Was ist nun die korrekte interpretation?
Danke vorab
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