(gab es jemals einen post, der besser zum namen dieses forums passte?)
du kannst die exmatrikulation beim imma-amt beantragen und dich sofort exmatrikulieren lassen. die brauchen dann "so ca. 2-3 wochen", bis das durch ist. ich bezweifele aber, dass dieser weg eine gute strategie ist..
laut der
infoseite sind rückwirkende beurlaubungen nach verstreichen der rückmeldefrist nicht möglich. aber das würde ich vielleicht nochmal persönlich erfragen..
ist es wirklich gar nicht möglich, die beiden prüfungen zum vorgesehenen termin zu machen? meist finden die doch in der prüfungszeit statt, sprich erst in ein paar monaten..