Zitat(Chris @ 01 May 2011, 22:04)
Pro-Tipp2: Prüfungsordnung lesen. Normalerweise muss man die Wiederholung nicht im folgenden Semester, sondern im folgenden Jahr antreten.

Dritt-versuche sind laut Sächs-HG zum nächstmöglichen Termin zu absolvieren, bei den meisten ist das imho im nächsten Semester zur Prüfungsperiode
auch: ich glaube nicht, dass es funktioniert, dass du dich exmatrikulierst. für die Prüfung lernst und dich dann wieder immatrikulierst und die Prüfungen ablegst. Wenn du nicht sogar deinen Prüfungsanspruch komplett verlierst.
Um welchen Studiengang handelt es sich denn?
ProTipp: lass dich für die Prüfungen im nächsten Semester krank-schreiben und versuch später beim dem Prof, wenn du fit bist mündliche Nachprüfungen zu arrangieren. oder schreib sie dann direkt im nächsten Wintersemester mit, so kannst du die Vorlesungen auch noch mal besuchen
Dieser Beitrag wurde von aeon: 01 May 2011, 22:16 bearbeitet
Weep not for roads untraveled
Weep not for sights unseen
May your love never end and if you need a friend,
there's a seat here along side me.

