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post 01 May 2011, 21:05

Neuling


Punkte: 5
seit: 01.05.2011

Hallo,

seit Freitag wurde ich darüber informiert 2 Drittversuche im Sommersemester antreten zu müssen. Da ich sie aber zu einem späteren zeitpunkt machen will wegen Vorbereitung etc.
meine Fragen:

Kann ich jetzt (mitten im semester) mich mit sofortiger wirkung exmatrikulieren (also bevor die drittversuche stattfinden) oder geht das dann nur zum semesterende?
Und wie lange dauert der exmatrikulationsvorgang?

Andere Frage: Falls das nicht geht, kann man ein urlaubssemster jetzt noch beantragen, oder ist es auch dafür zu spät? Und reicht als grund: vorbereitung für prüfung aus, oder muss das noch extra "bescheinigt" werden?

vg

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post 01 May 2011, 22:04
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Straight Esh
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Pro-Tipp2: Prüfungsordnung lesen. Normalerweise muss man die Wiederholung nicht im folgenden Semester, sondern im folgenden Jahr antreten.


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bonum agere et bonum edere,
sol delectans et matrona delectans

(Verlängere dein Leben indem du hier und hier und hier und hier klickst!)
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post 01 May 2011, 22:08
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Zitat(Chris @ 01 May 2011, 22:04)
Pro-Tipp2: Prüfungsordnung lesen. Normalerweise muss man die Wiederholung nicht im folgenden Semester, sondern im folgenden Jahr antreten.
*

Dritt-versuche sind laut Sächs-HG zum nächstmöglichen Termin zu absolvieren, bei den meisten ist das imho im nächsten Semester zur Prüfungsperiode

auch: ich glaube nicht, dass es funktioniert, dass du dich exmatrikulierst. für die Prüfung lernst und dich dann wieder immatrikulierst und die Prüfungen ablegst. Wenn du nicht sogar deinen Prüfungsanspruch komplett verlierst.

Um welchen Studiengang handelt es sich denn?

ProTipp: lass dich für die Prüfungen im nächsten Semester krank-schreiben und versuch später beim dem Prof, wenn du fit bist mündliche Nachprüfungen zu arrangieren. oder schreib sie dann direkt im nächsten Wintersemester mit, so kannst du die Vorlesungen auch noch mal besuchen


Dieser Beitrag wurde von aeon: 01 May 2011, 22:16 bearbeitet


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Weep not for roads untraveled
Weep not for sights unseen
May your love never end and if you need a friend,
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post 01 May 2011, 23:21

Neuling


Punkte: 5
seit: 01.05.2011

Zitat(aeon @ 01 May 2011, 22:08)
Dritt-versuche sind laut Sächs-HG zum nächstmöglichen Termin zu absolvieren, bei den meisten ist das imho im nächsten Semester zur Prüfungsperiode

auch: ich glaube nicht, dass es funktioniert, dass du dich exmatrikulierst. für die Prüfung lernst und dich dann wieder immatrikulierst und die Prüfungen ablegst. Wenn du nicht sogar deinen Prüfungsanspruch komplett verlierst.

Um welchen Studiengang handelt es sich denn?

ProTipp: lass dich für die Prüfungen im nächsten Semester krank-schreiben und versuch später beim dem Prof, wenn du fit bist mündliche Nachprüfungen zu arrangieren. oder schreib sie dann direkt im nächsten Wintersemester mit, so kannst du die Vorlesungen auch noch mal besuchen
*

Danke für eure Hilfen!
Nach dem Exmatrikulieren kannst du jederzeit dein Studium, von dem Punkt an wo du aufgehört hast, wieder aufnehmen. Beachten muss man, dass dann die aktuelle prüfungsodrnung gilt und nicht mehr die vor der Exmatrikulation (sofern sich überhaupt was geändert hat).
Krankschreiben ist eine gute Idee... leider ist es beim Drittversuch nicht üblich, dass du (in meinem fall) dann erst zum nächstregulären Termin im Winter antreten kannst, sondern dass dir ein gesonderter Termin (meist 2 Wochen nachdem die Krankschreibung abgelaufen ist) angeboten wird (die Prüfung ist dann meist mündlich abzulegen).
Vg
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