Exmatrikulieren würde ich mich nur, wenn Du wirklich dieses Studium abbrechen willst und keine Chance siehst, die Klausuren zu bestehen.
Ansonsten heisst es, auf den Arsch setzen und lernen.
Bei uns gab es nur in begründeten Ausnahmesituationen und auf Antrag eine Genehmigung zu einer 2. W.
Das scheint an deiner Fakultät anders geregelt zu sein. Aber, ich würde mich noch einmal im zuständigen Prüfungsamt erkundigen, wann ich die Prüfungen nachzuholen habe.
Was die Frage nach dem Urlaubssemester angeht, gibt es für die TU DD eine einheitliche Regelung die Du auch nachlesen kannst.
Wenn Du den Semesterbeitrag in der Rückmeldefrist überwiesen hast, dann kannst Du bis 2 Monate nach Semesterbeginn Dich beurlauben lassen. Es gibt ein Kreuz an der Stelle: Vorbereitung auf eine Prüfung...
Antragsformular:
http://tu-dresden.de/studium/organisation/...Beurlaubung.pdfVoraussetzungen:
http://tu-dresden.de/studium/organisation/...nguage=de&cl=deAlso, ran an die Rendite und viel Erfolg!