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Exmatrikulation
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 01 May 2011, 21:05
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Neuling
Punkte: 5
seit: 01.05.2011
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Hallo,
seit Freitag wurde ich darüber informiert 2 Drittversuche im Sommersemester antreten zu müssen. Da ich sie aber zu einem späteren zeitpunkt machen will wegen Vorbereitung etc. meine Fragen:
Kann ich jetzt (mitten im semester) mich mit sofortiger wirkung exmatrikulieren (also bevor die drittversuche stattfinden) oder geht das dann nur zum semesterende? Und wie lange dauert der exmatrikulationsvorgang?
Andere Frage: Falls das nicht geht, kann man ein urlaubssemster jetzt noch beantragen, oder ist es auch dafür zu spät? Und reicht als grund: vorbereitung für prüfung aus, oder muss das noch extra "bescheinigt" werden?
vg
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Antworten
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 03 May 2011, 23:10
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1. Schein 
Punkte: 27
seit: 19.06.2010
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Exmatrikulieren würde ich mich nur, wenn Du wirklich dieses Studium abbrechen willst und keine Chance siehst, die Klausuren zu bestehen. Ansonsten heisst es, auf den Arsch setzen und lernen. Bei uns gab es nur in begründeten Ausnahmesituationen und auf Antrag eine Genehmigung zu einer 2. W. Das scheint an deiner Fakultät anders geregelt zu sein. Aber, ich würde mich noch einmal im zuständigen Prüfungsamt erkundigen, wann ich die Prüfungen nachzuholen habe. Was die Frage nach dem Urlaubssemester angeht, gibt es für die TU DD eine einheitliche Regelung die Du auch nachlesen kannst. Wenn Du den Semesterbeitrag in der Rückmeldefrist überwiesen hast, dann kannst Du bis 2 Monate nach Semesterbeginn Dich beurlauben lassen. Es gibt ein Kreuz an der Stelle: Vorbereitung auf eine Prüfung... Antragsformular: http://tu-dresden.de/studium/organisation/...Beurlaubung.pdfVoraussetzungen: http://tu-dresden.de/studium/organisation/...nguage=de&cl=deAlso, ran an die Rendite und viel Erfolg!
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 04 May 2011, 04:42
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versucht         
Punkte: 5424
seit: 21.10.2007
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Zitat(Griller @ 03 May 2011, 23:10) Bei uns gab es nur in begründeten Ausnahmesituationen und auf Antrag eine Genehmigung zu einer 2. W.
Das scheint an deiner Fakultät anders geregelt zu sein. Aber, ich würde mich noch einmal im zuständigen Prüfungsamt erkundigen, wann ich die Prüfungen nachzuholen habe.
kA, wie lange es her ist, dass du Student warst, aber wir haben seit Januar 2009 ein neues Hochschulgesetz, in dem geregelt ist, dass man eine 2. WH auf Antrag genehmigt bekommt.
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Weep not for roads untraveled Weep not for sights unseen May your love never end and if you need a friend, there's a seat here along side me.  
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 04 May 2011, 15:14
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1. Schein 
Punkte: 27
seit: 19.06.2010
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Zitat(aeon @ 04 May 2011, 04:42) kA, wie lange es her ist, dass du Student warst, aber wir haben seit Januar 2009 ein neues Hochschulgesetz, in dem geregelt ist, dass man eine 2. WH auf Antrag genehmigt bekommt.  Ja und. Darum geht es in der Fragestellung doch nicht. Ich schrieb in der Vergangenheitsform und sagte wie es bei uns war. Schön wenn es jetzt eine einheitliche Regelung gibt. Antworte doch lieber auf die Frage und hilf einem Studi der Hilfe braucht. Bei Leuten wie Dir, weiss ich wieder warum ich überlege ob ich etwas poste. Hast Du nichts anderes zu tun, als andere Nutzer aus dem Zusammenhang heraus zu zitieren und nach vermeintlichen Fehlern zu suchen. Aber danke, Klugscheisser!
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 04 May 2011, 15:27
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versucht         
Punkte: 5424
seit: 21.10.2007
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Zitat(Griller @ 04 May 2011, 15:14) ...
ach Bernd! Dir ist vllt entgangen, dass ich bereits geantwortet habe. Und niemandem hilft es, wenn du erklärst, wie das bei dir früher[tm] mal WAR. Wäre es immernoch so, hätte ich das in meinem vorherigem Post sicherlich angemerkt. (und um nur für dich noch mal klugzuscheißen: auch die Regelung, dass eine 2. WH nur in begründeten Ausnahmefällen genehmigt wurde, war im alten Sächs-HG geregelt. Dies wurde an einigen Fakultäten nur nicht so strikt gehandhabt wie damals[tm] an deiner) Und nun troll dich! Dieser Beitrag wurde von aeon: 04 May 2011, 15:33 bearbeitet
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