hier gehts nich um "arbeitssuchend" sondern um "ausbildungssuchend", das is was anderes! Wenn man sich arbeitssuchend meldet, bekommt man def. kein Kindergeld (weil a) zu alt b) schon ausbildung fertig)
@Fuchs: ja, er will ja im Oktober woanders was anfangen, da er noch keine abgeschlossene Ausbildung hat, ist das eigentlich Usus.
Ausbildungssuchend kannst du dich zwischen 2 Ausbildungsabschnitten (Abi->Studium, abgebrochenes Studium->neues Studium, nicht aber abgeschlossenes Studium->Aufbaustudium)1 Jahr melden, du bekommst keine Bezüge und wirst in Ruhe gelassen (hat mein Papa gestern am Telefon gesagt).
@Bunglefever: das war vllt mal so

..bei meiner Schwester wollte das Jugendamt nischt haben zwischen Abi und Studium, von mir schon. Kommt vllt aufs Amt an.
Dieser Beitrag wurde von aeon: 27 May 2011, 09:55 bearbeitet
Weep not for roads untraveled
Weep not for sights unseen
May your love never end and if you need a friend,
there's a seat here along side me.

