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post 29 May 2011, 18:13

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Dieser Beitrag wurde von Juri: 29 Sep 2018, 17:26 bearbeitet
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post 30 May 2011, 09:41
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3. Schein
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Zitat(die_dan @ 29 May 2011, 18:22)
außerdem ging bei mir ne lapidare Kopie beim Amt schon ohne Probleme.
Bei mir nicht, eher genau das Gegenteil.

Zitat(Sigurd @ 29 May 2011, 18:21)
Ich hatte das Problem mal, als es um nen Perso ging.

Kann ich so auch bestätigen. Aber bei mir wollte die Dame vom "Bürgerservice" unbedingt das Original sehen. Die hat mir gesagt Kopien, selbst beglaubigte, von der Geburtsurkunde sind ungültig. Die durften im Amt auch keine beglaubigte Kopie vom Original ausstellen. Ergo Geburtsurkunden gelten nur im Original....hat die mir zumindest so gesagt. K.A. ob das beim Kirchenaustritt anders ist

@Juri:
Wenn du ne Originalgeburtsurkunde brauchst, dann musst im Standesamt deiner Geburtsstadt anrufen. Die können dir eine ausstellen und zuschicken. Ich hab mir damals auch ein Original zuschicken lassen, persönlich musst ich da nicht aufkreuzen...ich musst die Urkunde halt mit einem kurzem Schriebs beantragen und paar Euro überweisen.

Ich würd ich mal bei der Stadt anrufen und nachfragen, die müssten das ja eigentlich alles wissen. Oder die neue Behördenhotline 115
....zumindest besser als vage Internetvermutungen, wo jeder was anderes sagt*g
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