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> Umzugsbeihilfe trotz Vermögen?

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post 29 Jul 2011, 20:12

Neuling


Punkte: 3
seit: 29.07.2011

Ich bin fertig mit dem Studium und werde bald anfangen zu arbeiten und dafür umziehen. Für den Zwischenraum beantrage ich Arbeitslosengeld. Laut Internet ist ein gewisser Betrag an Vermögen gesichert, und man kriegt trotz dieses Freibetrags ALG II.

Nun meine Frage: Wie ist es aber mit Leistungen wie Umzugsbeihilfe? Gilt dann auch der Freibetrag oder wird gesagt: Sie haben Erspartes, nehmen sie doch dieses dafür? Nun, Erpartes ist es nicht wirklich, denn schließlich hab ich Tausende BAföG Schulden. Ist es sinnvoll, das Geld temporär woanders zu lagern? Aber das ist natürlich sehr aufällig, wenn man es kurz vor dem Antrag woanders hin überweist. Schließlich muss man Kontoauszug-Kopien beilegen.

Hat jemand Erfahrungen und kann berichten? Danke
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post 29 Jul 2011, 22:19
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Klapperstrauß
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Punkte: 4731
seit: 13.06.2004

bevor du nicht im leistungsbezug bist passiert sowieso erstmal gar nichts. vermögen darfst du in einer gewissen höhe haben. mobi* kannste beantragen, voraussetzung für die bewilligung ist, dass du die kosten nicht selbst aufbringen kannst und die mobi zur arbeitsaufnahme notwendig ist. ob das der fall ist wird im einzelfall geprüft. beantrage also alg 2 und dann schau was passiert. ich bezweifel dass du hier ne zuverlässige antwort auf deine frage erhalten wirst.**


* umfasst übrigens auch die option der doppelten haushaltsführung für eine bestimmte dauer, falls das für dich interessant ist
**das heißt nicht dass natschi und socres quatsch erzählt haben

Dieser Beitrag wurde von Katze: 29 Jul 2011, 22:21 bearbeitet


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°° »Das stärkste Betäubungsmittel der Welt ist das Verlangen dazuzugehören....« °°°


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