Ich bin fertig mit dem Studium und werde bald anfangen zu arbeiten und dafür umziehen. Für den Zwischenraum beantrage ich Arbeitslosengeld. Laut Internet ist ein gewisser Betrag an Vermögen gesichert, und man kriegt trotz dieses Freibetrags ALG II.
Nun meine Frage: Wie ist es aber mit Leistungen wie Umzugsbeihilfe? Gilt dann auch der Freibetrag oder wird gesagt: Sie haben Erspartes, nehmen sie doch dieses dafür? Nun, Erpartes ist es nicht wirklich, denn schließlich hab ich Tausende BAföG Schulden. Ist es sinnvoll, das Geld temporär woanders zu lagern? Aber das ist natürlich sehr aufällig, wenn man es kurz vor dem Antrag woanders hin überweist. Schließlich muss man Kontoauszug-Kopien beilegen.
Hat jemand Erfahrungen und kann berichten? Danke
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