Hätteste in Medienrecht aufgepasst, dann wüssteste dass Polizisten im Dienst durchaus nicht in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt werden, wenn sie fotografiert werden.
DU hattest Medienrecht. Ich hab während dessen was ordentliches gelernt. Und was auch immer du da glaubst, gehört zu haben: auch Polizisten im Dienst haben ein Persönlichkeitsrecht. Schlag noch mal den Hefter auf, Herzchen oder probier es direkt im Kunsturhebergesetz.
Socres und Schlummerpieps: Polizisten sind solang sie im Dienst handeln, Personen im ÖFFENTLICHEN Dienst, also auch Personen des ÖFFENTLICHEN Lebens, was unter anderem auch heißt, dass Bilder von Polizisten im Dienst VERÖFFENTLICHT werden dürfen, und zwar ohne deren Persönlichkeitsrechte zu verletzen. Link zu entsprechendem Urteil folgt zeitnah.
€: Und mit dem Kunsturhebergesetz hat das genau ma nüscht zu tun
Dieser Beitrag wurde von bunglefever: 15 Aug 2011, 20:58 bearbeitet
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wer braucht schon liebe, wenn man dinge mit käse überbacken kann
"Ihren Ansatz halte ich für interessant, aber irrelevant"