Hätteste in Medienrecht aufgepasst, dann wüssteste dass Polizisten im Dienst durchaus nicht in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt werden, wenn sie fotografiert werden.
DU hattest Medienrecht. Ich hab während dessen was ordentliches gelernt. Und was auch immer du da glaubst, gehört zu haben: auch Polizisten im Dienst haben ein Persönlichkeitsrecht. Schlag noch mal den Hefter auf, Herzchen oder probier es direkt im Kunsturhebergesetz.
Ich erkläre es dir noch mal in aller Kürze: Es wurde gestern ein Polizist im Dienst fotografiert und hier das Foto zur Schau gestellt. Damit wurden die Persönlichkeitsrechte, speziell das Recht am eigenen Bild, dieses Polizisten verletzt. Das Recht am eigenen Bild wird schon beim Fotografieren verletzt und nicht erst beim Veröffentlichen, denn Bilder bedürfen immer einer Zustimmung zu einer eventuellen Veröffentlichung, sonst dürfen sie gar nicht erst gemacht werden. (Aber dieses Detail ist hinfällig, da die entsprechenden Bilder nun wirklich veröffentlicht wurden und man sich nicht mehr über ein "ist bloßes Fotografieren schon eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts" streiten muss.)
Die entsprechenden Gesetze, warum Persönlichkeitsrechte, im Speziellen die Rechte am eigenen Bild, für alle gelten und keine der Ausnahmen über relative Personen der Zeitgeschichte hier greift, findest du ja auf den Seiten zuvor.