Hätteste in Medienrecht aufgepasst, dann wüssteste dass Polizisten im Dienst durchaus nicht in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt werden, wenn sie fotografiert werden.
DU hattest Medienrecht. Ich hab während dessen was ordentliches gelernt. Und was auch immer du da glaubst, gehört zu haben: auch Polizisten im Dienst haben ein Persönlichkeitsrecht. Schlag noch mal den Hefter auf, Herzchen oder probier es direkt im Kunsturhebergesetz.
Wenn man eure Streitereien mal ausblendet bleibt nicht viel übrig. Was man hier so rauslesen kann: es ist eine Grauzone und eigentlich gibt es keine klaren Aussagen zum Problem, richtig? Hätte mich nämlich auch mal interessiert, wie genau es sich damit verhält... keine Juristen mit Erfahrung in diesen Dingen hier?
Wenn man eure Streitereien mal ausblendet bleibt nicht viel übrig. Was man hier so rauslesen kann: es ist eine Grauzone und eigentlich gibt es keine klaren Aussagen zum Problem, richtig? Hätte mich nämlich auch mal interessiert, wie genau es sich damit verhält... keine Juristen mit Erfahrung in diesen Dingen hier?
eigentlich gehts in dieser diskussion nur darum, dass anfertigen nicht gleich veroeffentlichen ist, ersteres hat schlummerpieps als verletzung der persoenlichkeitsrechte des photographierten bezeichnet, weil sie es mit der veroeffentlichung gleichsetze, diesen umstand hat mmarx versucht zu berichtigen...soweit haben das auch alle ausser socres und schlummerpieps verstanden
@HGAZIS: darum gehts ja nicht...
Dieser Beitrag wurde von aeon: 17 Aug 2011, 06:52 bearbeitet
--------------------
Weep not for roads untraveled Weep not for sights unseen May your love never end and if you need a friend, there's a seat here along side me.