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darf man Polizisten einfach so fotografieren?
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 15 Aug 2011, 19:58
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Are you afraid?        
Punkte: 1648
seit: 11.10.2007
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Zitat(Schlummerpieps @ 15 Aug 2011, 18:54) DU hattest Medienrecht. Ich hab während dessen was ordentliches gelernt. Und was auch immer du da glaubst, gehört zu haben: auch Polizisten im Dienst haben ein Persönlichkeitsrecht. Schlag noch mal den Hefter auf, Herzchen oder probier es direkt im Kunsturhebergesetz.  Vielleicht schlaegst du auch erstmal selber nach und suchst die Stelle, aus der sich ergibt, dass das Fotografieren von Polizisten im Dienst eine Verletzung ihrer Persoehnlichkeitsrechte darstellt, denn das ist gerade die Luecke in deiner Argumentation.
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In my talons, I shape clay, crafting life forms as I please. Around me is a burgeoning empire of steel. From my throne room, lines of power careen into the skies of Earth. My whims will become lightning bolts that devastate the mounds of humanity. Out of the chaos, they will run and whimper, praying for me to end their tedious anarchy. I am drunk with this vision. God: the title suits me well.
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 15 Aug 2011, 20:08
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Herr Dachs         
Punkte: 8394
seit: 15.12.2004
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Zitat(mmarx @ 15 Aug 2011, 19:58) Vielleicht schlaegst du auch erstmal selber nach und suchst die Stelle, aus der sich ergibt, dass das Fotografieren von Polizisten im Dienst eine Verletzung ihrer Persoehnlichkeitsrechte darstellt, denn das ist gerade die Luecke in deiner Argumentation.  ich habe das gerade getan weil der hefter eh vor mir liegt: nach §22 KUG ist eine einwilligung grundsetzlich notwendig. Ausnahmen nach §23 Abs. 1 nur wenn es sich um eine Person der Zeitgeschichte handelt (Medienöffentlichkeit, Politiker, Adlige, Fußballspieler...), Personen nur Beiwerk sind (Gebäudefotos etc), Bei Bildern von Versammlungen oder ein höheres Interesse der Kunst besteht Und eine Person der Zeitgeschichte ist ein normaler Polizist nicht, ich denke da sind wir uns alle einig. €: aeon: ob du dabei warst oder nicht spielt keine rolle, du hast geschrioeben was der polizist gesagt hat und das rechtfertigt eine empörung nunmal nicht.
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 15 Aug 2011, 20:35
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Nigirimaki     
Punkte: 699
seit: 20.01.2005
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Zitat(mmarx @ 15 Aug 2011, 20:27) Lesen, Bernd, kannst du es? Die Einwilligung braucht, wer „Bildnisse […] verbreitet oder öffentlich zur Schau [stellt]“. Jetzt ist Fotografieren aber erst einmal weder verbreiten noch oeffentliche Zurschaustellung, braucht also auch keine Einweilligung.  Wie heißt die Software mit der sich der Thread auf der Kamera des Fotografierenden einhackt und das hier so schön einbindet? Vielleicht gibts da auch Videos vom Ablauf der Untat?  Ansonsten: Herrlicher Thread, erbaut ausserordentlich. Weitermachen bittöööö.
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 15 Aug 2011, 20:54
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Diplom        
Punkte: 1884
seit: 17.03.2009
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Socres und Schlummerpieps: Polizisten sind solang sie im Dienst handeln, Personen im ÖFFENTLICHEN Dienst, also auch Personen des ÖFFENTLICHEN Lebens, was unter anderem auch heißt, dass Bilder von Polizisten im Dienst VERÖFFENTLICHT werden dürfen, und zwar ohne deren Persönlichkeitsrechte zu verletzen. Link zu entsprechendem Urteil folgt zeitnah. €: Und mit dem Kunsturhebergesetz hat das genau ma nüscht zu tun Dieser Beitrag wurde von bunglefever: 15 Aug 2011, 20:58 bearbeitet
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wer braucht schon liebe, wenn man dinge mit käse überbacken kann "Ihren Ansatz halte ich für interessant, aber irrelevant" HäMa war hier!!! Bernd auch... aeon auch 
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 15 Aug 2011, 21:11
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Are you afraid?        
Punkte: 1648
seit: 11.10.2007
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Zitat(Socres @ 15 Aug 2011, 20:30) http://anwalt-im-netz.de/urheberrecht/rech...genen-bild.htmlsiehe: "oder wo jede denkbare Veröffentlichung oder Verbreitung von vorneherein ohne Einwilligung der fotografierten Person unzulässig wäre."  Ja, dann musst du jetzt nur noch zeigen, dass zu keinem Bild eines Polizisten im Dienst eine Situation denkbar ist, in der die Veroeffentlichung oder Verbreitung von vorneherein ohne Einwilligung des Polizisten zulaessig waere (das heisst konkret, fuer jedes Bild und jede denkbare Situation muss jede Verbreitung und Veroeffentlichung unzulaessig sein), und schon hast du recht. Zitat(Schlummerpieps @ 15 Aug 2011, 20:36) Denken, Bernd, kannst du es? Es wurde hier zur Schau gestellt.  Kannst du nicht zwischen einer abstrakten, allgemeinen Aussage „Das Fotografieren von Polizisten im Dienst verlezt deren Persoenlichkeitsrechte“ und einem konkreten Beispiel „XYZ verletzt durch die Veroeffentlichung der Bilder von Polizisten im Dienst deren Persoenlichkeitsrechte“ differenzieren, oder willst du es bloss nicht?
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 15 Aug 2011, 21:43
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Are you afraid?        
Punkte: 1648
seit: 11.10.2007
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Zitat(Schlummerpieps @ 15 Aug 2011, 21:12) Es geht hier die ganze Zeit um einen konkreten Falle, Junge.  Du antwortest auf die Aussage „[…] Polizisten im Dienst durchaus nicht in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt werden, wenn sie fotografiert werden“ mit „auch Polizisten im Dienst haben ein Persönlichkeitsrecht.“ Das ist natuerlich eine unbestritten richtige Tatsache, wird aber erst dann zu einem geeigneten Argument, wenn daraus auch automatisch folgt, dass das Fotografieren eben diese Persoenlichkeitsrechte verletzt. Jetzt bezieht sich aber eben keine der beiden Aussagen wie von dir behauptet auf einen konkreten Fall, im Gegenteil sprechen beide allgemein von „Polizisten“. Es gibt jetzt folgende Moeglichkeiten, das aufzuloesen: - dein Beitrag war gar nicht als ernsthafte Argumentation angelegt, oder - du hast das vorhergehende Argument schon nicht richtig verstanden/gelesen und auf den konkreten Fall bezogen, oder - du liest einen anderen Thread als ich. Zitat(Socres @ 15 Aug 2011, 21:18) Solche Fälle gibt es […]  So, und damit ist also schonmal die allgemeine Aussage, dass das Fotografieren von Polizisten im Dienst unzulaessig ist, widerlegt.
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