Hätteste in Medienrecht aufgepasst, dann wüssteste dass Polizisten im Dienst durchaus nicht in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt werden, wenn sie fotografiert werden.
DU hattest Medienrecht. Ich hab während dessen was ordentliches gelernt. Und was auch immer du da glaubst, gehört zu haben: auch Polizisten im Dienst haben ein Persönlichkeitsrecht. Schlag noch mal den Hefter auf, Herzchen oder probier es direkt im Kunsturhebergesetz.
Lesen, Bernd, kannst du es? Die Einwilligung braucht, wer „Bildnisse […] verbreitet oder öffentlich zur Schau [stellt]“. Jetzt ist Fotografieren aber erst einmal weder verbreiten noch oeffentliche Zurschaustellung, braucht also auch keine Einweilligung.
Wie heißt die Software mit der sich der Thread auf der Kamera des Fotografierenden einhackt und das hier so schön einbindet? Vielleicht gibts da auch Videos vom Ablauf der Untat?