Hallo, ich bräuchte mal eine "externe Plausibilitätsprüfung" einiger Aussagen. Hintergrund: Eine Freundin von mir ist mit einem etwas suspekten Menschen zusammen, verdient deutlich mehr als er und gab ihm in der Vergangenheit regelmäßig materielle Unterstützung.
Nun hat er uns schon einige seltsame Geschichten/Ausreden aufgetischt, warum er bisher nicht arbeiten/studieren konnte und auf das Geld anderer angewiesen war. Seit dem Wintersemester soll er nun tatsächlich immatrikuliert sein. Aber:
1) Er hätte kein Semesterticket/Studentenausweis weil dieser Erstsemestern, welche älter als 30 sind, nicht ausgestellt wird. 2) Hätte er als Gaststudent in den vergangen Semestern schon einige Prüfungen seines Faches bestanden, so dass er dieses Semester weniger Prüfungen hat. 3) Sei er sofort studentische Hilfskraft geworden, weil der Professor von ihm begeistert war. 4) Von vielen Übungen wurde er freigestellt, weil er laut seiner Aussage besser über das Fachgebiet Bescheid wüsste, als der Prof selbst. 5) Er hat kein Abi, wurde aber trotzdem zu Studium zugelassen, als "Entschädigung" weil man versäumt hätte, ihm den Termin für die Prüfung für Leute ohne Abitur zukommen zu lassen.
Ich halte alles was er erzählt für Humbug, möchte aber sicher gehen, dass ich mich nicht irre und alle der o.g. Fälle wahr sein könnten, bevor ich ihn darauf anspreche. Es macht mich einfach wütend, zu sehen, wie dieser Schmarotzer andere ausnutzt.
Also ich hab mich mal durch die TU Seite gelesen. Leute ohne Abitur werden nicht einfach mit einer Prüfung durchgeschleust. Erste Voraussetzung ist es, einen Berufsschulabschluss/ Ausbildungsberuf in dem Fach zu haben, das man studieren möchte. Wenn man den hat, muss man nach Antrag an der TU innerhalb einer Woche eine schriftliche Prüfung in Mathematik, eine in Deutscher Sprache und eine in einer Fremdsprache ablegen. Dazu kommt eine Prüfung zum angestrebten Studienfach. (Die Prüfungen sind Ende März bis Mitte April laut TU Homepage.) Und erst wenn man das alles bestanden hat, kommt Mitte Juli noch mal eine mündliche Prüfung über fachbezogenes Allgemeinwissen.
Laut TU Seite besteht übrigens - wenn ich das richtig verstanden habe - höchstens ein Anspruch auf Prüfung, wenn man die Fristen nicht selbstverschuldet versäumt hat. Das Versäumnis entbindet aber noch nicht von den Prüfungen selbst.
Im übrigen müsste er wenigstens eine Immatrikulationsbescheinigung haben, wenn er schon kein Semesterticket hat. Diese muss er ja jedes Semester vorweisen, um weiter als SHK arbeiten zu dürfen. Aber wer bitte zahlt denn 200 Euro Semesterbeitrag und gibt sich ohne Ticket zufrieden?! Das stinkt alles zum Himmel.
Abschließend bleibt festzuhalten: hoffentlich hat er kein all zu kurzes Mittelbein, wenn er schon sonst nichts zu bieten hat.