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Bürgerentscheid zu städtischen Krankenhäusern - Friedrichstadt&Neustadt
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 02 Dec 2011, 16:53
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i wish i could fly away        
Punkte: 1983
seit: 20.11.2003
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Ich habe heute einen (Wahlhelfer)Brief zum Thema "Bürgerbescheid zum Erhalt der Städtischen Krankenhäuser Friedrichstadt und Neustadt am 29. Januar 2012" erhalten. Bis jetzt ist das Thema vollkommen an mir vorbeigegangen, ich hab mich etwas belesen, aber fände es interessant, falls hier ein paar Meinungen/Informationen zum Thema kundgetan werden würden... grob: Zitat Bürgerentscheid zu städtischen Krankenhäusern: Kein Widerspruch gegen Stadtratsbeschluss
In seiner Sitzung vom 3. November hat der Stadtrat beschlossen, dass das Bürgerbegehren zum Erhalt der städtischen Krankenhäuser als Eigenbetriebe zulässig ist. Gegen diesen Beschluss wird der Erste Bürgermeister Dirk Hilbert nach intensiver Prüfung keinen Widerspruch einlegen.
Nach der Zulässigkeitsentscheidung des Bürgerbegehrens durch den Stadtrat ist binnen drei Monaten ein Bürgerentscheid zu folgender Frage durchzuführen: „Sind Sie dafür, dass die Krankenhäuser Dresden-Friedrichstadt und Dresden-Neustadt Eigenbetriebe der Stadt Dresden bleiben?" Den Termin des Abstimmungstages bestimmt der Stadtrat. Daher wird der Erste Bürgermeister dem Stadtrat in seiner nächsten Sitzung als Abstimmungstag den 29. Januar 2012 vorschlagen. .... Am Abstimmungstag werden voraussichtlich 435 000 Dresdner Bürgerinnen und Bürger abstimmungsberechtigt sein. ... Alle Abstimmungsberechtigten, die von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden, erhalten eine Abstimmungsbenachrichtigung. Vorbehaltlich der Festlegung des Abstimmungstermins durch den Stadtrat würden diese voraussichtlich in der ersten Januarwoche versandt.
Mit der Abstimmungsbenachrichtigung erhalten die Bürgerinnen und Bürger gemäß städtischer Bürgerentscheidssatzung eine Abstimmungsinformation auf zwei A4-Blättern mit der neutralen Unterrichtung der bzw. des Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses und den Argumenten der Befürworterinnen und Befürwortern bzw. mit den Argumenten der Gegnerinnen und Gegner der zur Abstimmung stehenden Frage. ... Die Abstimmungsfrage „Sind Sie dafür, dass die Krankenhäuser Dresden-Friedrichstadt und Dresden-Neustadt Eigenbetriebe der Stadt Dresden bleiben?" wird so entschieden, wie sie die Mehrheit der Dresdnerinnen und Dresdner beantwortet.
Allerdings gilt für den wirksamen Ausgang des Bürgerentscheides gemäß § 24 Absatz 3 der Sächsischen Gemeindeordnung ein Ergebnisquorum von 25 Prozent. Das bedeutet, dass das Ergebnis nur wirksam wird, wenn die Entscheidung von mindestens 25 Prozent der Abstimmungsberechtigten getragen wird. Bei ca. 435 000 Abstimmungsberechtigten müssen daher mindestens 108 750 Abstimmungsberechtigte für „JA" oder „NEIN" stimmen.
Daran wird deutlich, dass nur eine hohe Abstimmungsbeteiligung zu einem wirksamen Ausgang des Bürgerentscheides führt. Sollte das Ergebnisquorum von 25 Prozent nicht erreicht werden, entscheidet der Dresdner Stadtrat über die Fragestellung. Quelle: dresden.deInteressiert euch das überhaupt? Beteiligt ihr euch an der Abstimmung? Dieser Beitrag wurde von dachluke: 02 Dec 2011, 16:54 bearbeitet
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Nicht durch unsere Entdeckungen, sondern durch unsere Ahnungslosigkeit bewegen wir uns sicher durch das Leben. Jean Giraudoux How come even in my fantasies everyone's a jerk?
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 27 Jan 2012, 14:02
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eXma Poltergeist         
Punkte: 6729
seit: 20.10.2004
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Es soll ja auch Leute geben, die sind dagegen, weil die Kommunisten der politische Gegner dafür ist *. Wer es überlesen hat: Lichdi erwähnt auch die Aktion Linkstrend stoppen. Jetzt ist es natürlich so, dass solcherlei dogmenbehaftete Politik auf beiden Seiten existiert, weshalb der Bürgerentscheid ohnehin weitgehend wertlos ist und es folgerichtig nur darum geht, am Ende dem Bürger die Schuld geben zu können. Politisch gesehen ein schlauer Schachzug, den die CDU natürlich verhindern wollte, weil sie nicht selbst drauf gekommen ist. Waren wohl mit der Jagd nach Politkommissaren zu sehr beschäftigt.
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 27 Jan 2012, 17:20
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1. Schein 
Punkte: 10
seit: 06.11.2007
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dass die grünen die kosten des bürgerentscheids negativ anführen, ist allerdings frech: das macht eine partei, die wie keine andere auf direkte beteiligung der bürger setzt und deren umfeld mit einer vielzahl an gerichtsprozessen den bau der waldschlösschenbrücke verhindern wollte. dass handlungsbedarf besteht, ist keine frage. aber es ist auch etwas frech, die befürworter des bürgerentscheids als reformblockierer zu titulieren. es waren vor allem sie, die in den letzten jahren mehrfach auf eben genannten handlungsbedarf hingewiesen haben, insbesondere auf eine bessere kooperation der häuser sowie auf eine verbesserung des images. letztes ist gerade beim haus dresden-neustadt ein problem. ich finde es jetzt etwas tollkühn, dass verantwortliche in den kliniken, in der verwaltung sowie im stadtrat, die sich bisher als unfähig erwiesen, nun zu wissen behaupten, wie alle probleme gelöst werden können. es drängt sich doch der verdacht auf, dass die zitierte hausärztin recht behält: die neue rechtsform ermöglicht vor allem einsparungen beim personal. auch wenn grüne und co dutzende male versichern, dass genau dies nicht passieren wird. es wird kein jahr dauern, dann wird festgestellt, dass die krankenhäuser weiter verluste machen und personaleinsparungen die einzige möglichkeit, kurzum: völlig alternativlos sind. die argumente für die rechtsformänderung finde ich schwach. kredite sind als ein wesentlicher punkt erwähnt worden. natürlich können auch eigenbetriebe investieren, durch die stadt. hier wird ja mit dem schuldenverbot der stadt argumentiert. diese fesseln hat sich die stadtratsmehrheit selbst auferlegt. mit ihm kann man jedwede privatisierung begründen, auch anderer eigenbetriebe, die zuschüsse bedürfen. es ist nun eben die frage, wie man städtisches geld verwendet, welche prioritäten man setzt. nehmen die krankenhäuser nun als gmbh kredite auf, sind das übrigens auch schulden. ganz davon abgesehen, haben die krankenhäuser bis 2008 dem städtischen haushalt zum teil erhebliche zuschüsse zugeführt. erst seitdem sind sie ja im defizitären bereich. die sollten freilich bestmöglichst zurückgeführt werden, mit einem konzept, das auch als eigenbetriebe umgesetzt werden kann. die erklärung der "nein-sager" hinsichtlich der vorteile einer gmbh scheinen mir jedenfalls sehr dünn zu sein. die fehlende entscheidungsbefugnis von eigenbetrieben wird als weiteres argument angeführt. da wird ja gerade so getan, als seien diese völlig handlungsunfähig. die zahlreichen kommunalen eigenbetriebe in der republik wie zum beispiel stadtwerke zeigen das gegenteil. wenn sich stadtratsmehrheit und verwaltung nicht dazu in der lage sehen, gute entscheidungen zu treffen, sollten hier eventuell austauschprozesse erfolgen. ;-) schließlich: die kosten einer umwandlung sind nicht gerade gering. ich lese von externen beratern, die erstmal konzepte anfertigen sollen. dann lese ich von kostspieligen investitionen, die geplanz sind und sich auch erstmal refinanzieren müssen. die grünen erwähnen zudem die hohen ksten wegen der grunderwerbssteuer bei einer übertragung der grundstücke. a propos grüne: die werben mit einem banner "nein zur privatisierung. nein zum tarifausstieg..." und sugerrieren damit, dass genau dies bei einem "ja" geschehen würde. was eine sachliche kampagnenführung...
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 28 Jan 2012, 22:50
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Exmatrikulator         
Punkte: 2083
seit: 17.08.2006
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Nochmal zu den Argumenten der GRÜNENIn Punkt e wird angeführt: Zitat Nach dem Sächsischen Eigenbetriebsgesetz dürfen Eigenbetriebe keine Tochter-GmbHs haben. Wegen des zitierten Beispiels gibt es seit Jahren einen Streit zwischen Landesdirektion und Stadtverwaltung. Die Landesdirektion hat die Stadtverwaltung darauf hingewiesen, dass diese Praxis nicht rechtskonform ist.
Dazu wird das SächsEigBG angeführt. Das Gesetz macht aber keinerlei Aussagen über Tochtergesellschaften von Eigenbetrieben. Gleichfalls macht der zitierte Auszug aus dem Schreiben der Landesdirektion an die LHD keinerlei Aussagen darüber. Dieser moniert lediglich, dass der Eigenbetrieb zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen mit dem Halten und Verwalten von Beteiligungen [...] über den Zweck seiner Existenz hinaus agiert und dieses _daher_ aus dem Eigenbetrieb auszulagern ist. Allerdings weiß ich nicht, wie das aus der zitierten Norm (§21 Abs. 1 SächsEigBG und dort genannt $1) herauszulesen ist. Ich sehe im SächsEigBG keinerlei Norm, die den Eigenbetrieben das Gründen von Tochtergesellschaften untersagen würde. Somit wäre auch das Medizine Versorungszentrum möglich. Wo ist mein Fehler? edit: Danke, mcnesium, für den Link zu coloradio. Hat sehr geholfen. Dieser Beitrag wurde von stabilo: 28 Jan 2012, 23:10 bearbeitet
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