Zitat(Schlummerpieps @ 09 Mar 2012, 22:09)
Das issn Troll oder?

vermutlich kann man in diesem fall sogar von einem trolleur sprechen..

also wenn die klage auf körperverletzung abgewiesen wurde, bist du meiner nicht fachkundlichen meinung gemäß auch nicht für den schaden durch personalausfall haftbar zu machen. erst recht dann nicht, wenn du die beiden "nicht berührt hast". ganz im gegenteil: wenn du wirklich vorsätzlich die treppe heruntergestoßen wurdest, würde ich eher mal bei der nächsthöheren instanz anrufen. aber dazu solltest du dir vielleicht vorher die meinung eines universitären rechtsbeistands einholen.
(hm, habt ihr in eurer stadt keine semestertickets?)