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> Kolloquium im ersten Monat "danach" muss ich mich jetzt neu zurückmelden oder nicht

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post 14 Aug 2012, 16:22

Neuling


Punkte: 6
seit: 17.10.2011

Hallo,

ich hab nur eben mal ne kurze Frage, die man grundsätzlich sogar mit Ja und Nein beantworten kann.

Ich bin derzeit beim Schreiben meiner Bachelorarbeit in Politikwissenschaft und gebe Ende September ab - habe also alle Fristen des Bachelors eingehalten, bleibe innerhalb der 6 Semester usw. - super!
Jetzt ist da allerdings das Kolloquium. Im Prüfungsamt sagte man mir bei der Abgabe, dass ich mich nicht neu zurückmelden muss und innerhalb der Regelstudienzeit bleibe, wenn ich noch im Oktober verteidige. (Während meiner Erarbeitung verteidigen möchte ich eher nicht.)

Ist das so richtig? Möchte nur unnötige Scherereien vermeiden, zumal ich dann auch zwecks Master woanders (vorläufig, da noch ohne Abschluss) immatrikuliert werde usw. Grundsätzlich traue ich den Aussagen des PA auch, nur war das ein Tag mit einigen Pannen (Schreibfehler/falsches Abgabedatum auf dem Anmeldeformular usw.) und ich will deshalb lieber auf Nummer sicher gehen smile.gif

Vielen Dank!
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quick-mick   Kolloquium im ersten Monat "danach"   14 Aug 2012, 16:22
abadd0n   Was ist denn mit dem Kolloquium? Welche "Er...   14 Aug 2012, 17:00
quick-mick   Danke Florida... Und ich denke, so unverständlich...   18 Aug 2012, 10:13
wombat1st   das ist unverständlich.   18 Aug 2012, 14:32
quick-mick   "Abgabe...(DES FORMULARS)" stimmt, das...   21 Aug 2012, 12:55
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