Die CDU- und FDP-Fraktion des Sächsischen Landtags beabsichtigen die Schaffung einer Austrittsmöglichkeit aus der verfassten Studentenschaft. – So soll es jedenfalls im neuen Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetz stehen! Ihr sollt euch demnach ab dem zweiten Semester entscheiden: Entweder ihr bezahlt 4,60 € für euren Studentenrat (StuRa) und die Fachschaftsräte (FSR) und könnt alle ihre Leistungen in Anspruch nehmen oder ihr gebt das alles auf:
– Beratungs- und Serviceangebote des StuRa
Entfallen würden alle Beratungen im Bereich Lehre und Studium, Soziales, BAföG, Studieren mit Kind, Ausländische Studierende und die gesamten Förderungsmöglichkeiten für studentische Projekte.
– Der FSRe
Die Vermittlung bei Problemen zwischen den Dozenten und den Studenten sowie die unmittelbare Verbesserung der Lehre würden unterbleiben genauso wie die Studienberatungen und alle Projekte und Partys eures FSRs.
– Erstsemestereinführung
Die komplette Erstsemestereinführung, welche das Heranführen der neuen Studenten an die Universität beinhaltet, mit jeder Hilfestellung, was Stundenpläne, Campusführung, etc. anbelangt, würde mangels Personal und Mitteln nicht durchgeführt werden, denn auch diese wird vor allem von den FSRen und dem StuRa getragen!
– Semesterticket
Das Semesterticket wird solidarisch finanziert: Weil alle einzahlen, wird es günstiger. Der StuRa verhandelt es neu, aber wenn keiner sicher sagen kann, wie viele Studenten einzahlen, wird der Preis steigen – oder es entfällt! Die Alternative: Ihr kauft euch beim VVO für 490 € (statt bisher 2x145,20 €) eine Jahreskarte (nur für Dresden, Verbundraum: 1400 €).
Das alles wird passieren, wenn dieser Antrag Gesetz wird!
In dem verlinktem Beitrag steht, das ein austritt aus der Studenteenschaft an der tu erst zum WS 13/14 möglich sein wird. damit ist das SS noch kein problem (für den Stura an der TU).
Zudem erklärte abadd0n gerade, das _nur Dresden_ mit dem Abo-Monatsticket abgedeckt ist. Man muss allerdings fairerweise sagen, das das der Normaltarif ist. Sollten Studenten als Ermäßigte gelten wären es noch mal 70 Eur weniger - für NUR DRESDEN.
In dem verlinktem Beitrag steht, das ein austritt aus der Studenteenschaft an der tu erst zum WS 13/14 möglich sein wird. damit ist das SS noch kein problem (für den Stura an der TU).
Zudem erklärte abadd0n gerade, das _nur Dresden_ mit dem Abo-Monatsticket abgedeckt ist. Man muss allerdings fairerweise sagen, das das der Normaltarif ist. Sollten Studenten als Ermäßigte gelten wären es noch mal 70 Eur weniger - für NUR DRESDEN.
edith: Ich frage mich, wie die Hochschule entscheiden kann, ab wann für einen Studenten ein Gesetz anwendbar ist. Gibts dazu irgend eine Verwaltungsvorschrift? De facto ist das Gesetz in Kraft. Auch scheint dies nur für Studenten der TU zu gelten, das da noch andere Hochschulen in Dresden sind, die in diesem Vertrag gebunden sind steht ebenfalls im Artikel.
ich weiß, was abd gesagt hat, ich wollte damit andeuten, dass diese Gegenüberstellung für die Katz ist
Dieser Beitrag wurde von aeon: 20 Jan 2013, 13:33 bearbeitet
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