Danke für die schnelle Antwort Macnesium, die Sache ist, dass die Beauftragte keine Ahnung hat, da sie sehr jung ist und außerdem kommt so ein Fall nicht so oft.
Zum Beispiel, in der Prüfungsordnung von Master-Informatik so wie in derer von Diplom-Informatik steht, dass eine Zulassung für die jeweilige Prüfung ist, keine "Nicht-endgültig-bestandene Prüfung" bei einer gleichwertiger Prüfung zu haben, also, sie weiß nicht, ob ich nicht mehr berechtigt bin, einen Diplomstudiengang abzuschließen (Was heutzutage unmöglich ist, weil keine Neueinschreibung möglich ist) oder kein "Master-Informatik" abzuschließen.
Dehalb wollte ich fragen, ob jemand von ehemaligem Diplom in Bachelor und dann Master vorgegangen ist.
Grüße
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