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post 21 Feb 2013, 17:39

Neuling


Punkte: 2
seit: 21.02.2013

Ich studiere Mechatronik im 5. Semester an der TU und wechsel ab 1.3.13 an die HTW ins 2. Fachsemester Mechatronik/Fahrzeugmechatronik, beides Diplomstudiengänge (Gründe: kompliziert...).

Problem:
Gerade war ich im Prüfungsamt um mir eine aktuelle Notenansicht für die Immatrikulation zu holen. Leider bin ich in 3 Modulen beim ersten Versuch durchgefallen und habe die ersten "Wiederholungsprüfung" versäumt. Die Sachbearbeiterin machte mich nun darauf aufmerksam, dass trotz meiner Exmatrikulation der Prüfungsanspruch weiterhin besteht und ich bei erneutem Nichtbestehen dieser Module (müsste theoretisch im Sommersemester 13 die 2. Wdh. mitschreiben), ich endgültig nicht bestanden habe.

Mich verwirrt das im Moment sehr wacko.gif . Das würde ja theoretisch bedeuten, mir könnte nachträglich die Immatrikulation an der HTW versagt werden, wenn ich diese Prüfung nicht noch bestehe, oder? Wäre das Nichtbestehen dieser Module relevant, wenn mir diese an der HTW gar nicht anerkannt werden?

Ich bin echt ratlos und dieses ganze Hochschulgesetz verwirrt mich im Moment nur noch mehr weeping.gif .
Kann mir irgendjemand weiterhelfen?

Vielen Dank im Voraus
ProfilPM
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post 21 Feb 2013, 20:47
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;(
*******

Punkte: 1481
seit: 04.03.2008

Ich behaupte mal ganz dreist: Wenn die Lehrveranstaltung nicht den gleichen (oder ähnlichen) Namen trägt wie eine, die zu deinem neuen Studium gehören würde, interessiert die das nicht weiter.

BTW: An der HTW gibt es den Studiengang "Mechatronik" (Fakultät Elektrotechnik) und den Studiengang "Fahrzeugtechnik" (Fakultät Maschinenbau/Verfahrenstechnik). "Mechatronik/Fahrzeugmechatronik" eher nicht.


Nachtrag:
Ich habe dein Posting noch einmal etwas genauer gelesen. Resultat: Ich halte dein Problem für nicht existent. Ich vermute, die TU-Frau hat dir entweder Quatsch erzählt oder du hast sie nicht richtig verstanden. (Oder deine Frage passte nicht zu dem, was du wirklich wissen wolltest. wink.gif ) Dass du nach Exmatrikulation an der TU noch durch eine Prüfung durchfällst, die du durch die Exmatrikulation gar nicht mehr schreiben darfst, halte ich für unwahrscheinlich.

IMO wird es rechtlich tatsächlich so sein:
Du verlässt die TU mit zweifach nichtbestandenen Prüfungsleistungen.
Folgendes kann dir passieren: Bei der Immatrikulation werden dir diese Fehlversuche an der HTW angerechnet. Das würde dazu führen, dass du in den entsprechenden Fächern der HTW jeweils nur noch einen einzigen Versuch hast, um diese zu bestehen.

Meine persönliche Einschätzung ist aber:
Die HTW wird das gar nicht machen und du fängst normal bei Null an. Der Grund dafür ist sehr simpel: Du studierst an der TU auf "Diplom", an der HTW aber auf "Diplom (FH)". Dies sind unterschiedliche Abschlüsse und folglich gelten auch beide Studiengänge nicht als gleichwertig, weswegen es AFAIK keine Verpflichtung gibt, irgendwelche Fehlversuche anzurechnen.


Ich erinnere hier auch gern an den allseits beliebten Spruch: "Erste W, zweite W, HTW!" smile.gif


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