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post 21 Feb 2013, 17:39

Neuling


Punkte: 2
seit: 21.02.2013

Ich studiere Mechatronik im 5. Semester an der TU und wechsel ab 1.3.13 an die HTW ins 2. Fachsemester Mechatronik/Fahrzeugmechatronik, beides Diplomstudiengänge (Gründe: kompliziert...).

Problem:
Gerade war ich im Prüfungsamt um mir eine aktuelle Notenansicht für die Immatrikulation zu holen. Leider bin ich in 3 Modulen beim ersten Versuch durchgefallen und habe die ersten "Wiederholungsprüfung" versäumt. Die Sachbearbeiterin machte mich nun darauf aufmerksam, dass trotz meiner Exmatrikulation der Prüfungsanspruch weiterhin besteht und ich bei erneutem Nichtbestehen dieser Module (müsste theoretisch im Sommersemester 13 die 2. Wdh. mitschreiben), ich endgültig nicht bestanden habe.

Mich verwirrt das im Moment sehr wacko.gif . Das würde ja theoretisch bedeuten, mir könnte nachträglich die Immatrikulation an der HTW versagt werden, wenn ich diese Prüfung nicht noch bestehe, oder? Wäre das Nichtbestehen dieser Module relevant, wenn mir diese an der HTW gar nicht anerkannt werden?

Ich bin echt ratlos und dieses ganze Hochschulgesetz verwirrt mich im Moment nur noch mehr weeping.gif .
Kann mir irgendjemand weiterhelfen?

Vielen Dank im Voraus
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post 22 Feb 2013, 01:21
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versucht
*********

Punkte: 5424
seit: 21.10.2007

Zitat(Doomsn @ 21 Feb 2013, 19:47)
Ich halte dein Problem für nicht existent.
Ich vermute, die TU-Frau hat dir entweder Quatsch erzählt oder du hast sie nicht richtig verstanden. (Oder deine Frage passte nicht zu dem, was du wirklich wissen wolltest. wink.gif ) Dass du nach Exmatrikulation an der TU noch durch eine Prüfung durchfällst, die du durch die Exmatrikulation gar nicht mehr schreiben darfst, halte ich für unwahrscheinlich.

das war auch mein erster Gedanke. Wie soll es gehen, dass ein Prüfungsverfahren weiterhin offen bleibt, wenn man sich dem Prüfungsanspruch freiwillig entzieht und überhaupt kein Mitglied besagter Hoschule mehr ist.
Allerdings erinnerte ich mich dann an die Bewerbungszettel. Gibt es dort nicht die Frage "Bestehen offene Prüfungsverfahren?" oder so?
Zitat
Meine persönliche Einschätzung ist aber:
Die HTW wird das gar nicht machen und du fängst normal bei Null an. Der Grund dafür ist sehr simpel: Du studierst an der TU auf "Diplom", an der HTW aber auf "Diplom (FH)". Dies sind unterschiedliche Abschlüsse und folglich gelten auch beide Studiengänge nicht als gleichwertig, weswegen es AFAIK keine Verpflichtung gibt, irgendwelche Fehlversuche anzurechnen.
Ich erinnere hier auch gern an den allseits beliebten Spruch: "Erste W, zweite W, HTW!" smile.gif
*

Das ist so nicht richtig. das SächsHG wurde geändert und eine endgültig nicht bestandene Prüfung gilt auch an einer anderen Hochschulform im gleichen Studienfach (Studienfach==Inhalt, Studiengang==Abschluss) als nicht bestanden. (Konkret bedeutet das, dass ein verlorener Prüfungsanspruch in "Mathematik für $Studiengfach" in StudiengangA zu einer Versagung der Immatrikulation für §StudiengangB im gleichen Studienfach führen kann. Die HTW praktiziert diese Regelung auch)
Das tut hier aber nichts zur Sache, da eine Prüfung noch nicht entgültig nicht bestanden ist, wenn man eine 1.WH nicht bestanden hat. Ich bin auch mit einer nicht bestandenen 1.W an die HTW gewechselt (Mathematik2 für Informatiker) und meine Matheprüfungen an der HTW waren Erstversuche.
Die Möglichkeit ist nicht existent, dass Versuche einer an einer anderen Hochschule vorangegangen Prüfung angerechnet werden, da dies nur bei gleicher Prüfung der Fall sein kann. (hierbei geht es nicht um den Inhalt). Das geht durch den Hochschulwechsel per se nicht, es ging nicht mal bei der Aufspaltung von Mathe Abschluss (über 4 Semester) und der Aufspaltung in Z1 und Z2 (über je 2 Semester) bei den Informatikern an der TU.


Fragen über fragen: Studienberatung!


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May your love never end and if you need a friend,
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