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post 09 Aug 2013, 19:34
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fuk da hataz
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ich würde gern mein fahrrad illuminieren, allerdings ohne einen elektrizitätsgenerator, sondern mit krass akku-LED und so. nun stehe ich vor der wahl: stvo-zulässig und klotzförmig-hässlich, oder lieber klein und hübsch?

nun meine frage: wird man angehalten und auf stvo-zulässigkeit geprüft, oder gilt die "hauptsache irgendwas leuchtet"-strategie? habt ihr erfahrungen?


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onkelroman war hier
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post 09 Aug 2013, 19:43
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GINFEE
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mir wurde geraten dass man eine lichtattrappe braucht und nur mit den schnnubbel-leds rumfährt. im falle des angehalten werdens, kann man dann sagen, dass die lampe beim losfahren kaputt ging (oder wenn nicht vorhanden, geklaut)und man als notlösung die schnubbel nutzt biggrin.gif


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Gin am Morgen vertreibt Kummer und Sorgen. Gin am Abend ist erquickend und labend!
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post 09 Aug 2013, 20:04

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Dieser Beitrag wurde von Juri: 02 Oct 2018, 02:14 bearbeitet
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post 09 Aug 2013, 22:21
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dLikP
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Zitat(macoka @ 09 Aug 2013, 19:43)
mir wurde geraten dass man eine lichtattrappe braucht und nur mit den schnnubbel-leds rumfährt. im falle des angehalten werdens, kann man dann sagen, dass die lampe beim losfahren kaputt ging (oder wenn nicht vorhanden, geklaut)und man als notlösung die schnubbel nutzt  biggrin.gif
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Was soll denn eine Schnubbel-LED sein?

On-Topic: Wenn es nicht gerade ein Rennrad ist, dann gilt lt. StVO dass ein Dynamo vorliegen muss. Also krass mit Akku-LED ist auch nicht, wenn das Ding klotzförmig und hässlich ist. Ob das geprüft wird oder die Polizisten froh sind, dass überhaupt mal einer mit Licht fährt (woher kommt eigentlich diese Aversion gegen Licht am Fahrrad?), kommt daher wohl individuell auf die Situation, Laune, Sympathie, whatever an. Sofern du nicht gerade verkehrstechnisches Harakiri betreibst wirst du wohl mit sichtbarem Licht ohnehin kaum angehalten werden.

Dieser Beitrag wurde von Polygon: 09 Aug 2013, 22:26 bearbeitet


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Und wenn sie kommt, fährt sie an uns vorbei
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post 09 Aug 2013, 23:08
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fuk da hataz
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seit: 27.05.2003

Ich hab keine Aversion gegen Licht am Fahrrad, aber gegen klobige Lampen, die ich dann abmontieren und mit mir rumtragen muss. Daher sind die kleinen Lösungen wesentlich portabler, aber eben leider selten StVZO-zulässig*. Aber dein letzter Satz sagt das aus, was ich mir erhofft hatte..

Und Juri, nein, kein Stroboskop. Find ich auch albern bis irreführend, auch wenns möglicherweise Strom spart..

* ich seh grad: auch Stecklichter mit StVZO-Zeichen dürfen nur verwendet werden, wenn man zusätzlich noch einen Dynamo hat. Eine "Expertengruppe" prüft diese Vorschrift aber angeblich grad.

/edit: oh, aktuell:

Zitat(Neufassung § 67 StVZO)
Fahrräder müssen für den Betrieb des Scheinwerfers und der Schlussleuchte mit einer Lichtmaschine, deren Nennleistung mindestens 3 W und deren Nennspannung 6 V beträgt oder einer Batterie mit einer Nennspannung von 6 V (Batterie-Dauerbeleuchtung) oder einem wiederaufladbaren Energiespeicher als Energiequelle ausgerüstet sein.
Quelle, aber ganz so einfach ist es dann im Detail wohl doch nicht. Ich wette außerdem, dass Deutschland das einzige Land ist, in dem man sich haarklein darüber streitet, was nun "befestigt" genau bedeutet lol.gif
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post 10 Aug 2013, 07:02
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Automatix
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Während meiner ganzen Dresdner Zeit hat man mich nur ein einziges Mal auf dem Fahrrad angehalten, und das war zu einem Zeitpunkt, wo ich kein Licht dran hatte. Da hamse mit 10 Euro abgeknöpft und mich laufen lassen mit dem abschließenden Hinweis (Zitat) mein Rad doch bitte wenigstens bis hinter die nächste Kurve zu schieben, damit sie nicht gezwungen sind, mir nachzufahren. biggrin.gif


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Barbarus hic ego sum, quia non intellegor ulli.
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post 10 Aug 2013, 21:31
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4. Schein
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ich hab kleine knogs die bringens wunderbar.
angehalten wurde ich damit noch nicht


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cmmnsm
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post 11 Aug 2013, 11:52
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Croissant Kurier
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Hauptsache ihr stellt euer Licht so ein, dass der Gegenverkehr nicht geblendet wird. Ich finds immer zum K.. wenn man im Winter z.B. Elberadweg fährt und ständig FLAK-Scheinwerfer entgegen kommen, gen Himmel gerichtet, so dass man selbst garnichts mehr sieht wink.gif

Ansonsten ist das ganze Regelungen im Fahrradverkehr Thema (wie so oft) doch sowieso total im Arsch. Man schaue sich nur mal die neuen Regelungen für Licht an, die haben doch nen Vollschatten.
Ich halte es da eher pragmatisch. Ich hab gescheits Licht, seh was und werd gesehen. Fertig aus.

Achso Thema an- und abstecken, man kann sich ja heute nicht mehr sicher sein dass noch alles am Rad dran ist wenn man zurück kommt. Von daher ist klobig garnicht so schlimm. Und das macht wenigstens ordentlich Bums ^^


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"Looking at the cake is like looking at the future. Until you have tasted it, what do you really know? And then, of course, it's too late."

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post 11 Aug 2013, 20:12
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1. Schein
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seit: 11.03.2013

Beleuchtingstechnisch ist ein Nabendynamo mit ner schönen Herrmans Frontleuchte allem vorzuziehen, die fahre ich im Winter und das ziemlich flott. Batterielichtmäßig ist in DD eigentlich wirklich nur ein "Hallo? ich bin Hier!" erschwinglich und sinnvoll(die angesprochenen Knogs), alles andere artet mehr oder weniger in Richtung Flakscheinwerfer oder Terrariumbeleuchtung aus.

StVO §67 (12): Rennräder sind für die Dauer der Teilnahme an Rennen von den Vorschriften der Absätze 1 bis 11 befreit.

Huch was macht das denn hier? also das ist mir nur so reingerutscht. shifty.gif

Gruß


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"Build a man a fire, and he'll be warm for a day. Set a man on fire, and he'll be warm for the rest of his life." Terry Pratchett
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post 11 Aug 2013, 21:04
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fuk da hataz
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seit: 27.05.2003

Ja, diese Knogs hab ich auch.. Gut, dann werd ich die also behalten. Ich danke euch für eure Einschätzungen!
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