Zitat(macoka @ 09 Aug 2013, 19:43)
mir wurde geraten dass man eine lichtattrappe braucht und nur mit den schnnubbel-leds rumfährt. im falle des angehalten werdens, kann man dann sagen, dass die lampe beim losfahren kaputt ging (oder wenn nicht vorhanden, geklaut)und man als notlösung die schnubbel nutzt


Was soll denn eine Schnubbel-LED sein?
On-Topic: Wenn es nicht gerade ein Rennrad ist, dann gilt lt. StVO dass ein Dynamo vorliegen muss. Also krass mit Akku-LED ist auch nicht, wenn das Ding klotzförmig und hässlich ist. Ob das geprüft wird oder die Polizisten froh sind, dass überhaupt mal einer mit Licht fährt (woher kommt eigentlich diese Aversion gegen Licht am Fahrrad?), kommt daher wohl individuell auf die Situation, Laune, Sympathie, whatever an. Sofern du nicht gerade verkehrstechnisches Harakiri betreibst wirst du wohl mit sichtbarem Licht ohnehin kaum angehalten werden.
Dieser Beitrag wurde von Polygon: 09 Aug 2013, 22:26 bearbeitet