bei datenschutzrelevanten informationen, bspw. der bekanntgabe von prüfungsergebnissen, halte ich facebook für den falschen kommunikationsweg. außerdem müssen inhalte allen zugänglich gemacht werden. das schließt die einen ohne account und die anderen ohne das bestreben, teil einer solchen virtuellen gruppe zu werden, aus.
andererseits ist facebook nunmal ein völlig gängiges medium geworden. gegen eine verständnisfrage zu einem unterrichtsthema per PN beispielsweise spricht meiner meinung nach überhaupt nichts. solang der lehrer damit einverstanden ist und sowas unter privatem kontakt laufen kann (und die sächsische verbotsidee bezieht sich ja, wie in den anderen ländern auch, nur auf die
dienstliche kommunikation), ist das aus meiner sicht in ordnung.
dass man das gleich verbieten muss.. nunja. geht wohl nicht anders.