ES ist, aufgrund der Änderungen des SächsHSFG zu neuen Verwaltungsvorschriften und Verwaltungsverfahrensweisen gekommen, die auf die Möglichkeit des Austrittes aus der verfassten Studentenschaft zurück zu führen sind.
Zitat
Achtung! Studierende, die sich bis zum Ablauf der Rückmeldefrist nicht ordnungsgemäß zurückgemeldet oder beurlaubt haben, beachten bitte, dass in solchen Fällen außer einer Rundmail an die TUD-Mail-Adresse der Studierenden kein weiteres Erinnerungsschreiben versandt wird. Anfang März beginnt das Immatrikulationsamt bzw. Auslandsamt zu prüfen, ob ein Exmatrikulationsgrund gemäß § 21 Abs. 3 Nr. 2 Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz vorliegt.
Qualle und mehr Infos:
http://tu-dresden.de/studium/organisation/...terrueckmeldung
Weep not for roads untraveled
Weep not for sights unseen
May your love never end and if you need a friend,
there's a seat here along side me.

