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>Völkerrecht kennt sich jemand damit aus?

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post 17 Mar 2014, 11:04
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Punkte: 13758
seit: 27.05.2003

steinmeier lamentiert seit wochen, eine abspaltung der krim wäre ein verstoß gegen das völkerrecht. wikipedia ist mir da ein bißchen zu theorielastig, darum interessiert mich, ob das einer mal kurz erläutern kann.

der begriff völkerrecht suggeriert, dass völkern gewisse rechte eingeräumt werden. wenn sich eine überwältigende mehrheit* von bewohnern eines territoriums wünscht, nicht mehr unter dieser, sondern unter einer anderen oder von mir aus auch einer eigenen regierung leben zu wollen weil sie sich diesem volk eher zugehörig fühlen als dem anderen, was ist dann daran rechtswidrig?

warum können die basken und katalanen nicht ihr eigenes land gründen, wenn sie unbedingt wollen? was ist mit kurdistan und palestina?

überall auf der welt gibts konfliktherde, die offensichtlich vordergründig darum bestehen, weil irgendwann mal irgendwer einen strich auf der landkarte gemacht hat, ohne sich groß darum zu scheren, wer da so alles rechts und links davon wohnt.

ist das zu naiv, wenn ich denke dass man die leute einfach machen lassen soll? sind obama, steinmeier und klitschko wirklich so plumpdreist, dass sie irgendwas von völkerrecht faseln, obwohl es ihnen eigentlich nur wieder um die ressourcen geht? was genau sagt denn das völkerrecht zu so einer abspaltung? wo genau liegt hier die rechtswidrigkeit vor? fragen über fragen…



* unter dem vorbehalt, dass nicht alle stimmen von russischen provokateuren stammen
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post 18 Mar 2014, 13:22
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versucht
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Punkte: 5424
seit: 21.10.2007

Die Völkerrechtswidrigkeit besteht in der Verletzung der Souveränität der Ukraine (Art. 1 UN-Charta), in der Verletzung internationaler Verträge, welche die Grenzen der Krim festgelegt haben, Einmischung in die inneren Angelegenheiten eines souveränen Staates (wieder UN-Charta), Verstoß gegen das bilaterale Stationierungsabkommen mit der Ukraine.
Das Sendung regulärer Streitmächte und irregulärer bewaffneter Gruppen in ein fremdes Land ist das Mittel dessen und wird scharf kritisiert.

Russland rechtfertigt sein Handeln als "humanitäre Intervention" - damit wurden 2008 auch die Handlungen in Georgien begründet, dabei kam es auf der Krim "noch nicht mal" zu Übergriffen auf oder Menschenrechtsverletzungen gegen, die russische Minderheit.
Es ist völkerrechtlich unzulässig, dass sich ein Land aus humanitären Gründen zur Schutumacht aufschwingt. Das ist bei Menschenrechtsverletzungen etc. schon umstritten, also noch mehr, wenn es zu überhaupt keinen Übergriffen kam.

Hierbei geht es also nicht um das Begehren der Bewohner der Krim, obwohl das Hauptaugenmerk bei der Betrachtung auf jenen liegt, sondern einzig um Russlands Verhalten. Ich bin mir recht sicher, dass es nicht sehr einfach ist, als popelige Halbinsel seinem souveränen Mutterland zu sagen: "Jo Tschüss, bin jetzt 18. Ich zieh aus." - also auf dem legalen Weg (was muss man da überhaupt machen sich von einem Staat abzuspalten und unabhängig zu werden, oder respektive - wie in diesem Fall - sich einem anderen Land anzuschließen?)
Aber ein Referendum, welches auf diese Art und Weise mit solch hoher Militärpräsenz der "Schutzmacht" zustande kommt, ist eben nicht zu akzeptieren.

Beim Angriff auf den Kosovo wurde, wegen der fehlenden völkerrechtlichen Legitimation einefach eine neue Art des Angriffes geschaffen, eben jene"humanitäre Intervention" (auf die sich Putin jetzt beruft) mit der man eine moralische Verpflichtung verdeutlichte eine "humanitäre Katastrophe" abzuwenden (sagt Wikipedia)
Das man heute weiß, dass da vieles im Kosovo sowas von faul war, sollte man - denke ich, das Ganze nicht wirklich miteinander vergleichen? [sic!]

Dieser Beitrag wurde von aeon: 18 Mar 2014, 13:25 bearbeitet


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