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> Geburtsurkunde um Perso zu beantragen?! Dresdner Eigenweg: unbegreiflich! nicht abgelaufen

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post 10 Jun 2014, 18:52
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Ex-Außenminister
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seit: 27.01.2005

Unfassbare Geschichten im Ortsamt Dresden, Theaterplatz...

Ich wollte heute meinen Perso verlängern lassen bzw. neu beantragen, da er am 21.06. ausläuft.
Dank Europawahl wurde ich auf das bevorstehende Ende hingewiesen...

Nach einer Stunde Wartezeit im Ortsamt, sagte die nette Bearbeitungs-Dame mir, dass sie mir keinen Perso ausstellen könne, weil sie die Geburts-Urkunde im Original benötige.
shocking.gif

Ich hatte meinen noch gültigen Perso dabei, das Passbild auch frisch geschossen, ebenso war im PC vermerkt, dass ich noch einen gültigen Reisepass besitze der noch bis 2017 gültig ist...


War das nun eine reine Schikane oder gelten für die Dresdner Ortsämter andere Regeln???
Haben sie es etwas die letzten Jahre verschwitzt, sich die Urkunde mal zeigen zu lassen und nun fehlt ihnen ein Prüfhäckchen im System?

Wie man vielleicht merkt, bin ich etwas erbost über die sinnlose Wartezeit und habe mir die Bestimmungen auf den BSI Seiten durchgelesen, die aber nichts von einer zwingenden Regelung schreiben…
http://www.personalausweisportal.de/DE/Bue...agung_node.html

no.gif

Was geht in unserem Bürokraten-Dresden ab?
An wen kann ich mich wenden, wenn man offensichtlich falsch behandelt wurde?
Dienstaufsichtsbeschwerde?

Obendrein habe ich keine Lust nach meiner Geburtsurkunde zu suchen smile.gif


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post 11 Jun 2014, 13:49
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Ex-Außenminister
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Punkte: 3865
seit: 27.01.2005

Es ist wohl eine "Kann-Bestimmung" die im PersonalAusweisGesetz so geschrieben steht und Dresden besteht eben auf diese KANN-Regelung sad.gif

http://www.dresden.de/de/02/or/anliegen/pe...r+Ergebnisliste

Hier meine Antwort vom BMI:
Zitat
[...]Zur Beantragung eines Personalausweises benötigen Sie ein aktuelles Lichtbild und ein gültiges Identitätsdokument. Als Identitätsdokument werden anerkannt: der bisherige Personalausweis oder der Reisepass.
Unter Umständen kann es sein, dass die zuständige Personalausweisbehörde auf der Vorlage bestimmter weiterer Unterlagen, wie z. B. der Geburtsurkunde, besteht.

Daher ist es sinnvoll, sich dort vorab über die mitzubringenden Unterlagen zu informieren. Nach den hier vorliegenden Erfahrungen weisen dies die Personalausweisbehörden üblicherweise auf ihren Internetseiten/Homepages aus.

Die rechtliche Grundlage hinsichtlich der notwendigen Identitätsfeststellung für Personalausweisantragsteller ist § 9 Abs. 4 Personalausweisgesetz (PAuswG): "Bestehen Zweifel über die Person des Antragstellers, sind die zur Feststellung seiner Identität erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Die Personalausweisbehörde kann die Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen veranlassen, wenn die Identität der antragstellenden Person auf andere Weise nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten festgestellt werden kann."
Detailliertere Regelungen können Sie der Passverwaltungsvorschrift zu § 6 Absatz 3 Nr. 6.3.1 (Feststellung der Identität) entnehmen.

Letztendlich liegt es im Ermessen der zuständigen Behörde welche Unterlagen vorzulegen sind. Darauf hat das Bundesministerium des Innern nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes keinen Einfluss.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
[...]


Bundesministerium des Innern
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Padex   Geburtsurkunde um Perso zu beantragen?!   10 Jun 2014, 18:52
Juri   ​​   10 Jun 2014, 20:39
SidKennedy   vor ca. 5 Monaten war ich im selben Ortsamt und ha...   10 Jun 2014, 21:01
Juri   ​​   10 Jun 2014, 21:23
SidKennedy   vergessen dazu zu schreiben: ich hatte gar keinen...   10 Jun 2014, 21:18
Padex   Es ist wohl eine "Kann-Bestimmung" die i...   11 Jun 2014, 13:49
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