Alle Parteien bereiten sich aktuell auf den bevorstehenden Wahlkampf zur Bundestagswahl am 26. September 2021 vor. Hierfür lassen sie sich seit Jahren gerne die hinterlegten Meldedaten der Bürgerinnen und Bürger von den Einwohnermeldeämtern geben. Das Ziel ist, Wahlwerbung zu betreiben. Diese Weitergabe der Daten ist den Ämtern gestattet und im Bundesmeldegesetz (BMG) verankert. Für Parteien und Wählergruppen gilt nach wie vor das sogenannte „Listenprivileg“, das es ihnen erlaubt, listenmäßig zusammengefasste, personenbezogene Daten zu erfassen und zu verarbeiten. Jedoch ist es jedem möglich, dieser Weitergabe aktiv zu widersprechen (Opt-Out-Verfahren). Dies sollte nun so zeitnah wie möglich geschehen.